Von denen Religions=Beschwer=
den des
Chur=Mayntzischen Stätt=
leins Cronenberg.
§. 1.
ie Evangelische Gemeinde des Chur=
Mayntzischen, ohnfern Franckfurt, a | |
der Höhe ligenden Staͤttleins Cro=
nenberg hat unter dem 6. Aug. 1750. bey dem
Corpore Evangelicorum zu Regensburg eine
Supplic uͤbergeben.
Sie beziehet sich forderist auf die nun schon
12. Jahre erleidende Religions=Beschwerden,
welche nicht nur nicht ab= sondern auch noch
neue hinzugethan würden, indeme man
1. die Evangelische Burgers=Söhne, welche
ein kurtze Zeit vorher damit verschont geblieben
seyen, nunmehro von neuem nöthige, das ihnen
angebohrene Burger=Recht, unter Bestellung
beschwerlicher Caution, bey der Regierung zu
Mayntz zu suchen; wo hingegen öffters Catho=
lische, wann sie auch gleich fremd seyen und
2. Band.
nicht
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin