Full text: Nova Acta Iureconsultorum Oder Gründliche Auszüge, und unpartheyische Urtheile über die Neuesten Juristischen Bücher und Disputationes (Th. 8 (1739))

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fung indefinite, u. ohne gewisse Personen oder Orte 
zu beniehmen, geschehen, das Schneider-Hand¬ 
werck mit ihrer Injurien-Klage daher nicht un¬ 
billig abgewiesen haben, weil es ja wohl Für¬ 
sten und Herrn, Politici und gantze lustitz Colle¬ 
gia, ja Lehrer und Prediger selbst muͤssen gesche¬ 
hen lassen, daß die ihrem Stande gemeine La¬ 
ster und Fehler zuweilen geruͤget und bestrafft 
werden. Daher der Hr. A. nur gedachten Hr. Hof¬ 
Rath dißfalls in (§. 27.) wohl zur Ungebühr repro. 
chiret. Der animus injuriandi wird bey einem 
Prediger 2) daher vermuthet, wenn er die, so er 
bestrafft, mit Schmäh=Worten und zu ihrer 
Verachtung gereichenden Tituln beleget, und 
wie der Hr. Verfasser in (§. 28.) alles mit Ex¬ 
empeln erleutert, fuͤr: Schlingel, Flegel, Ta¬ 
gediebe, die ihren Nahmen auf Kupffer und 
unwerthe Materien schlagen, Schlo߬ 
Ochsen, Narren, Lästerer, Esel, Paß | | 
quillanten, Ehren=Diebe, Mist=Fincken, 
Ehrvergeßne Schand= und Lotter=Buben, 
Huren, Bestien, Dickkopf, Krumbein, Grind= 
kopf, sammete oder eingemauerte Bauern 
schilt. Denn wie solches wieder die in GOttes 
Wort einem Lehrer gegebene Vorschrift laͤufft, 
vermoͤge deren er nicht pochen soll, sondern 
freundlich und gelinde seyn gegen je¬ 
dermann; 1. Tim. III, 3. 2. Tim. II, 24. also ist 
es auch in jedes Orts Kirchen=Ordnungen ih¬ 
nen nachdruͤcklich untersaget, und z. E. in Sach¬ 
sen durch den 3. Gen. Artieul besonders eingebun= 
den, daß sie in ihren Predigten ihrem eignen 
Affect 
eg. 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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