Full text: Nova Acta Iureconsultorum Oder Gründliche Auszüge, und unpartheyische Urtheile über die Neuesten Juristischen Bücher und Disputationes (Th. 8 (1739))

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Majestät unbestrafft lassen; (§. 19.) ja auch we= 
gen der nur gegen privat-Personen von ihm auf 
der Cantzel ausgestoßne Injurien, ihn mit einer 
Geld=Busse, Wiederruff, und nach Gelegenheit, 
Gefängniß, Suspension und Remotion bestraffen. 
(§. 19.) Denn obwohl ordentlicher weise fuͤr ei¬ 
nen Prediger die Vermuthung statt hat, daß er 
sich des Straf=Amts nicht zur Beschimpfung | | 
sondern als ein geistlicher Vater, zur Besserung 
der ihm anvertrauten Kirch-Kinder gebrauche; 
(§. 19.) so leidet diese Vermuthung doch gar 
wohl den Erweiß des Gegentheils, welchen un¬ 
ser Hr. Verfasser 1) daher nimmt, wenn der 
Prediger nicht sowohl das Laster, als nur bloß 
die lasterhaffte Person oͤffentlich angreifft, und 
entweder mit Nahmen nennet, oder doch so ab= 
mahlet, daß sie maͤnniglich gar leicht errathen 
kan. Als wenn er z. E. unverblümt saget: 
Alexander der Schmied hat mir viel boͤses 
erwiesen; oder wie jener bey BOEHMERO in 
Consil. Tom. I. P. I. dec. 109. bey vorwaltenden 
Streit zweyer Anverwandten uͤber einen Schaaf¬ 
stall, die Geschichte, so dißfalls zwischen Abra¬ 
ham und Loth vorgangen, sehr handgreifflich 
appliciret: (§. 22-25.) oder wenn er andre Re- 
ligions=Verwandte nicht sowohl in ihren Irr¬ 
thuͤmern wiederlegt, als nur schimpft und schma¬ 
het; oder gewisse Zuͤnfte und Professiones, z. E. 
Schneider, Muͤller rc. uͤberhaupt Diebe nennt: 
wiewohl in dem letzten Fall die Helmstaͤdtschen 
Rechts=Gelehrten beym Hr. Hof=Rath Leyser 
in medit, ad ff.spec. 548. med. 7. da die Bestraf¬ 
fung 
Aaa 4 
ge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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