Full text: Nova Acta Iureconsultorum Oder Gründliche Auszüge, und unpartheyische Urtheile über die Neuesten Juristischen Bücher und Disputationes (Th. 8 (1739))

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rufit, hominem turpissimum atque inhonestissi¬ 
„mum iudicares. Wir wollen nicht hoffen 
daß der Hr. Verfasser diesen Attilium, oder 
cuch den dictatorem L. Quinctium, von welchem 
LIVIVS  III. c. 26. fast ein gleiches erzehlet, 
ihrem Stande nach mit unsern Teutschen Bau= 
ern vergleichen werde. Vielmehr sind wir ver¬ 
sichert, daß der Hr. Verfasser auch wieder sei¬ 
nen Willen begreiffe, daß vorgedachte Hau߬ 
wirthliche Beschaͤfftigung diesen vornehmen 
Maͤnnern eben so wenig nachtheilig gewesen, als 
es unsern heutigen Edelleuten zu Verringerung 
ihres Adels gereichet, wenn sie ihre Haußhaltung 
ohne Beyhuͤlffe eines Verwalters selbst besor¬ 
gen, und ihrem Gesinde die taͤgliche Verrichtun¬ 
gen anweisen. Gesetzt aber, daß wahr waͤre, 
was der Hr. A. p. 51. n. 3. angiebet, daß alle un= 
sere Edelleute sich um ihr Haußwesen nicht felbst 
bekuͤmmerten, sondern solches durch Verwalter 
besorgen liessen, so glauben wir doch, daß vor 
besagte Römer, wenn sie auch gleich selbst ge= 
ackert und gesaͤet, diesem ohngeacht nach ihrem 
Stande den vornehmsten unserer Edelleute naͤ- 
ber, als allen Teutschen Bauern gekommen. 
Denn auf den Stand hat der Hr. Hoff=Rath 
Leyser sein Absehen gerichtet, wenn er behaup¬ 
ret, daß die Roͤmischen und Teutschen rustici toro 
coelo differiren, und daß die erstern mit unsern 
Edelleuten uͤberein kommen. Daneben hat er 
aus dem MARTIALI L. III. ep. 58. zu zeigen 
gesuchet, daß offterwehnte Römische rustici ei¬ 
nen Theil ihrer Aecker an geringe Leute unter 
Bedin= 
ae 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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