Restitutions-Sache.
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Rescripten und Verordnungen schnurstracks
zu wieder, nach wie vor zu decliniren, und
dem Hochfürstl. Hessen=Rheinfelßischen
Hausse zuvor enthalten, ja so gar denen zur
Execution obgedachter Friedes=Schluͤsse an
das Hessen=Casselische Territorium angeruͤck¬
ten Creyß=Trouppen inaudito exemplo,
und zu gröster Aergernis des ganzen Heil.
Röm. Reichs, sich mit gewaffneter Hand zu
wiedersezen unterstanden habe, solches, als
eine Reichskundige Sache, bedarff keiner
weitern Vorstellung. Obwohlen nun der
Fürstl. Hessen=Casselische Rath, Schäfer | |
zu Anfangs nächst=verwichenen Monats
Octobr. des Hochlöbl. Ober=Rheinischen
Creyß=Ausschreib=Amts zu der Hessen= |
Rheinfelßischen Restitutions und Executions-
Sach subdelegirten Herren Raͤthen zu
Franckfurth die Versicherung gegeben, daß
die Evacuation oberwehnter Vestung,
Schloͤsser und Staͤdte naͤchster Tagen erfol¬
gen solle, mit Bitte, wohlgedachte Herren
subdelegirte sich zu solchem Ende in die Nie¬
der=Grafschafft Cazenellenbogen zu verfügen
belieben möchten; Jmmassen dann auch die=
se sich alsofort nach St. Goar erhoben, und | |
Mittwochens den 12ten Oct. daselbst ange¬
langet, so hat dennoch, nach gleichmaͤßiger
Ankunfft deren Fürstl. Hessen=Casselischen
Deputirten, sich das gerade Wiederspiel, und
wie
S
Max-Planck-Institut für