Volltext : Electa juris publici oder die Vornehmsten Staats-Affaires von Europa (T. 14 (1719))

15  (371)  58
Num.  XVII.
Religions=Frrungen -
  zwischen  Chur¬Pfaltz -
  und  dem  Herrn  Grafen
von  Wolffstein.
VOn  dieser  Affaire  kan  der  vorherge=  |  |
hende  Tomus  pag.  795.  und  905.
aufgeschlagen  werden  /  anietzo  folget  die
Fortsetzung  der  Speciei  Facti.
Fortsetzung  derSpecieiFacti,  die  von  Churfürstl. -
  Pfältzischer  Regierung  zu  Neuburg
in  dem  Dorff  Ebenried  fortwehrende  Kirchen= -
  und  Religions=Eingriffe  /  auch  gefängliche -
  Hinwegführung  des  Evan=  |  |
gelischen  Geistlichen  daselbst
betreffend.
nam
Achdeme  man  /  Ausweiß  voriger  Speciei
Facti,  ob  Selten  der  Chur=Pfältzischen
Regierung  zu  Neuburg,  nicht  nur  die  von  Hoch=Gräflichen -
  Hauß  Wolffstein,  durch  unstrittig  |  |
Fundir-  und  Dotirung  herrührende  Pfarr=  und
Kirchen=Güther  zu  Ebenried,  denen  Römisch  |  |
Catholischen  gewalthätig  zugewendet,  und  diese -
  pro  lubitu  darein  sich  getheilet  haben,  also,
daß  dadurch  die  Evangelischen  Kirchen=  und
Schul=Diener  aus  ihrer  Subsistenz  dergestalten
gesetzet  worden  /  daß  sie  bey  demjenigen  /  was
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Catho¬Max-Planck-Institut -
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