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K. Maximilian, den 6. Aug. 1568, gedr. in Spanns Bergrechtsspiegel ¬
S. 89. Mehrere dergleichen Befehle führt Span rc. an.
Bergvertrag zwischen dem Kaiser Maximilian und den Ständen ¬
beschloßen auf dem Landtag 1575 Dienstag nach Mathai (18.
Sept.) 1575. Er kam so wie der erste vom 1534 in die LandesOrdnung =
Z. 8. 40. Nach einem der letzten Artikel wurde angeordnet, ¬
daß zwey neue Landes=Berg=Ordnungen, eine Kuttenbergerische =
und eine Joachimsthalische verfaßt, und in Druck erlassen
werden. Dieser Vertrag ist gedruckt in Deucerus Bergbuch S. 66.
Reformation für Joachimsthal vom 8. November 1549. 31.
Jäner 1557, 31. März 1564, 13. May 1588, 31. Dezember
1599 angeführt in Peithners rc. Versuch S. 49.
Reformationen über das Schlackenwalder und Schönfelder
Zinnbergwerk v. J. 1572 und 1. Jäner 1584 angef. in Voigts
Besch. II. Th. S. 202.
Kuttenbergische Reformation von 12. Mai 1604, der Oberst
Münzmeister Wilhelm von Oppersdorf machte in Verfolg des
Maxmil. Vertrages 1575 zwey Entwürfe zu neuen B. O
welche die Rudolphinischen, desgleichen die Landesbergordnungen
genannt, und nach dem letzten Nahmen oft in Spans Bergrechtsspiegel =
angeführt werden. Der Verfasser übergab seine Arbeit
den Landständen zur Prüfung, und auf ihr Ansuchen bei dem
Landtage Montag nach Lichtmeß 1579, daß einigen von ihnen
und einigen kaiserlichen Räthen die Revision aufgetragen werden
möchte, sendete der Kaiser im Jahre 1580 den das Bergwerk
Kuttenberg betreffenden Entwurf der Stadt Kuttenberg zur Einsicht =
und Anzeige der dabei vorkommenden Bedenklichkeiten. Allein
es fanden sich so mancherley Hindernisse, daß man übereinkamm,