Inhaltsverzeichnis : ¬Das Bergrecht des österreichischen Kaiserreiches (1)

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K.  Maximilian,  den  6.  Aug.  1568,  gedr.  in  Spanns  Bergrechtsspiegel ¬
  S.  89.  Mehrere  dergleichen  Befehle  führt  Span  rc.  an.
Bergvertrag  zwischen  dem  Kaiser  Maximilian  und  den  Ständen ¬
  beschloßen  auf  dem  Landtag  1575  Dienstag  nach  Mathai  (18.
Sept.)  1575.  Er  kam  so  wie  der  erste  vom  1534  in  die  LandesOrdnung =
  Z.  8.  40.  Nach  einem  der  letzten  Artikel  wurde  angeordnet, ¬
  daß  zwey  neue  Landes=Berg=Ordnungen,  eine  Kuttenbergerische =
  und  eine  Joachimsthalische  verfaßt,  und  in  Druck  erlassen
werden.  Dieser  Vertrag  ist  gedruckt  in  Deucerus  Bergbuch  S.  66.
Reformation  für  Joachimsthal  vom  8.  November  1549.  31.
Jäner  1557,  31.  März  1564,  13.  May  1588,  31.  Dezember
1599  angeführt  in  Peithners  rc.  Versuch  S.  49.
Reformationen  über  das  Schlackenwalder  und  Schönfelder
Zinnbergwerk  v.  J.  1572  und  1.  Jäner  1584  angef.  in  Voigts
Besch.  II.  Th.  S.  202.
Kuttenbergische  Reformation  von  12.  Mai  1604,  der  Oberst
Münzmeister  Wilhelm  von  Oppersdorf  machte  in  Verfolg  des
Maxmil.  Vertrages  1575  zwey  Entwürfe  zu  neuen  B.  O
welche  die  Rudolphinischen,  desgleichen  die  Landesbergordnungen
genannt,  und  nach  dem  letzten  Nahmen  oft  in  Spans  Bergrechtsspiegel =
  angeführt  werden.  Der  Verfasser  übergab  seine  Arbeit
den  Landständen  zur  Prüfung,  und  auf  ihr  Ansuchen  bei  dem
Landtage  Montag  nach  Lichtmeß  1579,  daß  einigen  von  ihnen
und  einigen  kaiserlichen  Räthen  die  Revision  aufgetragen  werden
möchte,  sendete  der  Kaiser  im  Jahre  1580  den  das  Bergwerk
Kuttenberg  betreffenden  Entwurf  der  Stadt  Kuttenberg  zur  Einsicht =
  und  Anzeige  der  dabei  vorkommenden  Bedenklichkeiten.  Allein
es  fanden  sich  so  mancherley  Hindernisse,  daß  man  übereinkamm,
            
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