Volltext : Electa juris publici oder die Vornehmsten Staats-Affaires von Europa (T. 12 (1718))

40  Kön.  Franz.  Interims-Verordnung  wegen
Europäischen  Staaten  hinterlassen  hat,  sobe=  |  |
finden  wie  nichts  bessers  zu  thun,  als  dieses  letz=Werck -
  seiner  hohen  Weisheit  fortzusetzen,
und  noch  mehr  zu  bevestigen.
Wir  wurden
aber  unsere  Königliche  Pflichten  nur  halb  versehen, -
  wenn  wir  nicht  mit  gleicher  Sorgfalt,
um  noch  eine  andre  Art  des  Friebens,  welcher  |  |
nicht  weniger  wichtig  ist,  das  Wohlseyn  und  die
Ruhe  unserer  Unterthanen  zu  befördern  bemü=  |  |
het  wären,  und  die  innerlichen  Unruhen  stille=  |
ten,  welche  die  Geistlchen  unsers  Reichs  einander -
  gemacht,  wegen  der  Bulle,  so  unser  heiliger
Vater  der  Pabst  wider  ein  Buch,  dessen  Titul
ist:  Erbauliche  Betrachtungen  über  das  neue
Testament,  publiciret.  Wir  haben  zwar  bisher -
  durch  den  Rath  und  die  unermüdete  Sorgfalt -
  unsers  sehr  geliebten  Vetters  des  Hertzogs
von  Orleans,  Regenten  dieses  Reichs,  allerley
Mittel  gebraucht  /  diesem  langwierigen  Streite
abzuhelffen;  Es  hat  aber  die  Erfahrung  ge=  |  |
zeiget,  daß  unser  Vorhaben  zunichte  worden,
eines  Theils,  weil  die  Dispüten  immer  zunah|  =men, -
  andern  Theils  auch,  weil  man  sich  im
Schreiben  eines  solchen  Satyrischen  Vortrags -
  bedienete,  daraus  nichts  anders,  als  ein
Geist  der  Spaltung,  wie  auch  passionirte  und
von  verschiedenen  Interesse  getriebene  Gemüther -
  hervor  leuchteten:  Da  einige  sich  nicht
allein  als  Censores  über  die  Bischöffe  und
unverbrüchliche  Gesetze  dieses  Reichs  aufführe= -
 -
  für
uropäische  Rechtsgeschichte
            
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