Volltext : Electa juris publici oder die Vornehmsten Staats-Affaires von Europa (T. 12 (1718))

der  Päbstl.  Constitution  Unigenitus.  39
SAs  die  Päbstliche  Constitution  U-Onigenitus -
  in  Franckreich  so  wohl  /
als  an  dem  Päbstlichen  Hofe  /  vor  Lerms
seither  gemachet  /  ist  eine  aus  den  Gazetten -
  bekante  Sache.  Endlich  und  da  das
Zancken  und  Disputiren  nicht  aufhören
wollen  /  hat  der  Regent  in  Franckreich  /  auf
vorher  in  einem  constiluirten  Geheimen
in
Rath  beschehene  Berathschlagung  /
Königl.  Majestät  Nahmen  eine  Declaration -
  publiciren  lassen/  Krafft  welcher  aller -
  Streit  ad  interim  suspendiret  /  und  das
Reden  /  Schreiben  und  Disputiren  in  dieser -
  Affaire  verboten  /  mithin  den  geistlichen -
  Zänckern  ein  Gebiß  ins  Maul  gele=Solche -
  Interims-Verordget -
  worden.
nung  lautet  ex  Translato,  wie  folget:
JJr  Lndwig,  von  GOttes  Gnaden  König
in  Franckreich  und  Navarren  /  entbleten
allen  und  jeden  /  so  dieses  gegenwärtige  zusehen
bekommen  /  unsern  Gruß.  Nachdem  der  ver=  |  |
storbne  König,  unser  geehrtester  Herr  und  Aelter=Vater, -
  Uns  nach  seinem  Absterben  dieses
Reich  in  einem  glückseeligen  Frieden  mit  allen
Euro=C -
  4
Max-Planck-Institut  für
            
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