Volltext : Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 25 (1850))

—  80  -ducten -
  seines  Kunstfleißes  fragt,  gegen  welchen  den
Klägern  der  Beweis  eines  observanzmäßig  hergebrachten -
  Verbietungs-Rechtes  oblag,
daß  der  von  den  Klägern  versuchte  Beweis  für
gänzlich  verfehlt  zu  erklären,  das  Interlocut
vom  11.  Februar  a.  p.  daher  simpliciter  zu
purificiren  und  Kläger  auch  zum  Ersatze  der
ferneren  Kosten,  so  weit  darüber  nicht  schon
erkannt  sein  sollte,  binnen  4  Wochen  moderamine -
  salvo  zu  verurtheilen.
v.  R.  w.
Dieses  Erkenntniß  wurde,  ungeachtet  die  Kläger  bewaren, -
  durch  Appellationen  an  die  Justiz=Canzlei  zu
mühet
Stade,  und  sodann  weiter  an  das  K.  Ober-Appellations¬Gericht -
  in  Celle,  eine  abändernde  Verfügung  zu  erwirken,
von  der  ersten  Behörde  am  20.  Nov.  1841  und  von  dem
höchsten  Landesgerichtshofe  am  2.  März  1843,  wegen  nicht
erfolgter  Widerlegung  der  unterrichterlichen  Entscheidungsgründe, -
  bestätigt.
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393
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Druck  und  Verlag  von  A.  Pockwitz  Buchhandlung  in  Stade.
Max-Planck-Institut  für
            
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