Von der Zeichnung, Ausrechnung und Eintheilung.
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Diese Operation ist auch um deswillen accurater als die vorige, weil
die Bases und Perpendicula der Trapeziorum und Triangeln auf dem Felde =
selbst gemessen werden, wenn man den krummen Umfang in den Grund
leget (§. 67. segq.). Hätte man den Jnnhalt eines Teiches z. E. Fig. 61. Tab. VIII.
auf dem Felde selbst auszurechnen; so kann man ihn von aussen mit einer Fig. 61.
geradelinichten Figur ABCDE umgeben, dieselbe ausrechnen und die
Trapezia, um welche die äussere Figur gröser ist als der Teich, davon
abziehen.
§. 86.
Den Jnnhalt der Häuser und Hofraithen in einem Stadtoder ¬
Dorf=Riß auszurechnen.
Auf eine dünne und ebene Glastafel reisset mit einem Diamant ¬
ein Quadrat, so nach dem gehörigen Maasstabe eine gewisse
Anzahl Ruthen lang und breit ist, und ziehet gleichfalls mit dem Dia=Tab. XII.
mant der Laͤnge und Breite nach andre Linien, wodurch ihr das grose Fig. 76.
Quadrat in einzele Quadrat=Ruthen abtheilet. Leget nun dieses getheilte =
Quadrat dergestalt auf eine Hofraithe, daß die gezogene Linien
unterwaͤrts gegen das Papier gekehret sind, und daß eine Seite des
Quadrats auf einer Seite der Hofraithe und ein Ecke jenes auf einem =
Ecke dieser aufliege. Zählet alsdenn die ganze Quadrat=Ruthen,
so innerhalb den Raum der Hofraithe fallen, und die Stücke derselben =
judiciret einzelen so genau nach dem Augenmaase, als ihr könnet,
summiret sie und addiret sie zu den vorigen.
Wer mit dem Diamant und Glas nicht umgehen kann, mag auf einem =
geraden dünnen Stücke Horn, dergleichen man zu Laternen braucht,
die Linien mit dem Zirkelfuße ziehen. Das Horn wirft sich aber leicht,
daher man es ausser dem Gebrauch zwischen die Blätter eines Buchs legen =
und also verwahren, auch vor jedesmaligem Gebrauche nach dem
Maasstabe von neuem examiniren muß. Eben diese Methode lässet sich
bey Teichen und vielen dergleichen andern Dingen anbringen. Es verstehet =
sich aber von selbsten, daß diese Art zu verfahren nur vorgeschlagen
wird, wenn in einem grosen Risse z. E. von einer ganzen Flur, der nach
einem kleinen Maasstabe gezeichnet ist, der Innhalt einzeler Hofraithen,
Gärten u. d. g. angegeben werden soll, als in welchem Falle die TrianR =
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