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Abhandlungen und Rechtsfälle.
I. Rechtsfall mit Entscheidung des K. Ober-Ap¬
pellations-Gerichts
1. daß zur Begründung des interdicti unde
vi der Pächter keinesweges den Beweis
einer sein Widerspruchsrecht gegen das
Verfahren des Imploraten ergebenden
Thatsache zu liefern braucht, sondern es
genügt, wenn letzterer den Widerspruch
des Imploranten bei der vorgenomme¬
nen Besitzstörung befürchten mußte.
2.
Zur Erläuterung des §. 431 nr. 9 und
432 der a. bürg. Proceß=Ordnung.
Der Kläger hatte vom Beklagten zwei Stücke Landes ge¬
pachtet, der Verpächter sah die Pacht um Michaelis 1856
als beendigt an, kündigte daher die Pacht um diese Zeit
und nahm am 14. October j. J. einen Theil des verpach¬
teten Landes in Cultur. Kläger behauptete nun, daß sein
Pachtrecht nicht erloschen sei, weil er sich mit dem Beklag¬
ten vereinbart gehabt habe, daß ihm das Land, so lange
der Beklagte und er, der Kläger, oder seine Kinder lebten,
nicht genommen werden solle. Er wollte auch solches dem
Klager nach der Kündigung notificirt haben, was jedoch
der Beklagte in Abrede stellte*). Kläger beantragte, den
*) Die entgegenstehende Angabe im Thatbestande des Urtheils
erster Instanz ist auf einen desfallsigen Berichtigungs=Antrag
des Beklagten durch Gerichtsbeschluß ausdrücklich wieder ab=
geändert.
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