Volltext : Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 9 (1834))

Nachfolgende  Bemerkungen  empfehlen  wir  einer  gefälligen
Beachtung  eben  so  dringend,  als  gehorsamst:
1.  Unsere  Portofreiheit  geht  bei  Päckereien  nur  bis
10  Loth,  und  bei  Geld-Zusendungen  nur  bis
23  gge  Conventions=Münze  incl.,  weshalb  wir  jeden
Pränumerations=Betrag  separat  erbitten.
2.  Den  Pränumerationspreis  eines  jeden  Heftes  gewärtigen -
  wir  spätestens  vor  Ablauf  des  Semesters.
3.  Wenn,  wie  es  häufig  geschieht,  Orts-Veränderungen -
  vorfallen,  erbitten  wir  uns  eine  möglichst
prompte  Anzeige,  damit  Unordnungen  und  unnöthige
Schreibereien  vermieden  werden.
4.  Alle  an  uns  geschehende  Zu-  oder  Rücksendungen
bitten  wir  schließlich  mit  dem  Namen  des  Absenders -
  zu  bezeichnen,  da  es  uns  sonst  unmöglich  ist,
zu  wissen,  von  wem  sie  kommen.
Herold  und  Wahlstab.
Bei  uns  ist  erschienen:
Arndt,  K.  F.  L.,  Director  und  Professor,  das  Zehntendem -
  13ten
register  des  Bisthums  Ratzeburg
ruckt;  mit
Jahrhundert,  nach  der  Urschrift
ir  die  in  der
Bemerkungen.  Als  Einladungssch
1833  anzu¬Domschule -
  zu  Ratzeburg  am  28.
..  12  996.
stellende  Prüfung.  gr.  4.  br...
Max-Planck-Institut  für
            
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