Metadaten : Handbuch des österreichischen Eherechts, nach den darüber erlassenen Gesetzen und Verordnungen, und mit Bemerkung der Abweichungen des bürgerlichen Gesetzbuchs für Westgalizien (1)

IX
Meine  Absicht  war  anfangs,  dieses  Werk
auf  einen  Band  einzuschränken;  es  waren  aber
der  Materialien  zu  viele,  als  daß  ich,  ohne  der
Deutlichkeit  und  Vollständigkeit  Abbruch  zu
thun,  derselben  hätte  getreu  bleiben  können.
Jch  habe  es  daher  nun  in  2  Bände  abgetheilt,
wovon  der  erste  die  nöthigen  Vorkenntnisse  und
allgemeinen  Grundsätze  darstellt,  dann  aber  auch
vorzuͤglich  diejenige  Rechtsnormen  umfaßt,  welche ¬
  die  Schliessung  oder  Aufloͤsung  und  Trennung ¬
  des  ehlichen  Bandes  betreffen.  In  dem
zweyten  Theil  werden  dann  diejenige  Rechte  und
Pflichten  abgehandelt,  welche  aus  der  bereits
geschlossenen  oder  wieder  getrennten  oder  unguͤltigen ¬
  Ehe  entstehen.  Jedem  Theil  ist  eine  Inhalts=Anzeige ¬
  vorangeschikt,  welche  die  Stelle ¬
  eines  Registers  vertritt.
Soviel  uͤber  die  Geburt  und  das  System
dieses  Eherechts.  Es  ist  mein  erster  Versuch  in
der  oͤsterreichischen  Jurisprudenz,  und  ich  glaube ¬
  daher  im  geringsten  nicht,  ein  uͤber  alle  Vorwuͤrfe ¬
  erhabenes  Werk  geliefert,  und  alle  Maͤngel ¬
  beseitiget  zu  haben.  Weit  bin  ich  von  diesem ¬
  stolzen  Gedanken  entfernt;  mit  Vergnuͤgen
werde  ich  vielmehr  belehrende  Bemerkungen
            
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