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heit nicht mehr im Gedächtnisse geblieben sein soll? (Ge¬
gen Gesterding).
S. 148.
16.
Noch etwas über die Frage hinsichtlich der Anwendbarkeit
des Cap. XI. der Lüneburgischen Policei-Ordnung von
1618. Rechtsfall.
S. 156 u. 161.
17. Bemerkungen zu der im 1. Hefte des XIII. Jahrg. Nr 8.
p. 118 u. s. w. sich findenden Abhandlung des Herrn
Advocaten Holscher zu Hitzacker: „Ueber den Verzicht
auf die exceptio non numeratae pecuniae nach gemeinem
und Hannoverschem Rechte." Vom Herrn Advocaten
Grumbrecht zu Fallingbostel,
S. 165.
18.
Dem Anspruche auf die quarta conjugis inopis steht es
nicht entgegen, wenn auch die Wittwe reiche Eltern hat,
die sie standesmäßig alimentiren können. Rechtsfall. S. 170.
19. Ueber den Zeitpunkt, wann nach Osnabrückischen
Eigen¬
thumsrechte die von der Stätte abgefundenen Kinder
ihre Auslobung fordern können? Vom Herrn Justizra¬
the Dr. Struckmann in Osnabrück.
S. 178.
III. Literatur.
Dr. T. Brackenhoeft, Volck und Recht, eine Betrach¬
tung über die Kenntniß der Rechtsvorschrift im Volke
als Erforderniß des Rechts.
S. 15.
J. Scholz III., Zeitschrift für Landwirthschaftsrecht.
Ersten Bandes drittes Heft.
S. 191.
IV. Miscellen.
1. Lesefrucht. Das Wort Sippe bedeutet nicht Stamm
sondern Grad.
S. 31.
Max-Planck-Institut für