Full text: Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 14 (1839))

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A.=Gerichte erfolgte Beweisführung und darauf gespro¬ 
chenen Enderkenntnisse, das letztere als ein in erster In¬ 
stanz erfolgtes Erkenntniß angesehen wird (sic judicatum 
in S. Heutzenröder c. Sothen 11. März 1828). Da¬ 
gegen werden allerdings nova erfordert, wenn das re¬ 
medium restitutionis gegen Sentenzen gebraucht werden 
soll, welche decretis processibus cum actoria ergan¬ 
gen, wenn auch in selbigen über nova entschieden war. 
(sic judicat. vom 1sten Urtheilssenate in S. Westphalen 
c. Camera). S. Spangenberg, das O.-A.-Gericht 
in Celle. S. 369. 
Bemerkungen 
zu Heft I. S. 60, 67 u. 81 ff. und zu Heft II. S. 126 
des laufenden Jahrganges dieser Zeitschrift. 
In Nr. 32. Abth. I. der diesjährigen Gesetzsammlung 
sind 
zwei Präjudicien des Königl. O.=A.=Gerichts Lan¬ 
desherrlich bestätigt, welche ein paar streitige Rechtsfra¬ 
betreffen, die in den ersten Heften des laufenden 
gen 
Jahrgangs dieser Zeitschrift an den oben citirten Stellen 
näher besprochen wurden. 
Das erste bestätigte Präjudiz geht dahin: 
In Ehescheidungssachen ist die Delation eines 
Eides, wodurch die Trennung der Ehe quoad 
vinculum bezweckt werden soll, nicht zulässig. 
Hierbei ist inzwischen nur das gemeine Recht be¬ 
rücksichtigt, so daß mithin etwa entgegenstehende 
particularrechtliche oder localrechtliche Gesetzesnor¬ 
men nicht aufgehoben werden sollen. 
Im wesentlichen trifft diese Entscheidung mit der 
Heft I. S. 60, 67 u. 81 gelieferten theoretischen 
Ausführung des Herrn Advocaten Kattenhorn 
überein, und werden dadurch die von letzterm adop¬ 
tirten Grundprincipien bestätigt. 
Max-Planck-Institut für
	        
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