Full text: Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 14 (1839))

Juristische Zeitung 
für das Königreich Hannover. 
XIV. Jahrgang. II. Heft. 
1839. 
Nr 10. 
Auszug aus einem Ministerial-Rescripte vom 29sten 
Mai 1829 an die Justiz=Canzlei in Stade, 
1) die rückwirkende Kraft der Verordnung 
vom 26sten Februar 1822; 2) die Zuläng= 
lichkeit einer wegen Diebstahls erlittenen poena 
extraordinaria zur Begründung der Strafe 
des dritten Diebstahls, wenn mehr als zwei 
neue vollständig erwiesene Diebstähle zur Be¬ 
strafung vorliegen, und 3) die Unzulässigkeit 
der Züchtigung eines Inquisiten wegen Wider¬ 
rufs früherer Geständnisse betreffend. 
Uebrigens können Wir der in der Relation 
in Untersuchungssachen wider * und * * p. 276 seq. 
ausgeführten Meinung nicht beipflichten, daß die Ver¬ 
ordnung über die Bestrafung der im Auslande begange¬ 
nen Verbrechen vom 26sten Februar 1822 nicht auf Ver¬ 
brechen zu beziehen sei, welche vor deren Erlassung be¬ 
gangen sind, da dieselbe eines Theils die Natur einer 
Entscheidung zweifelhafter Rechtsfragen und darum schon 
der Regel nach rückwirkende Kraft hat, andern Theils 
aber sie nicht neue Strafbestimmungen enthält, oder Hand¬ 
lungen zu Verbrechen macht, welche früher straflos wa¬ 
ren, sondern nur die Competenz zur Bestrafung von 
Handlungen bestimmt, welche vor und nach der Erlas¬ 
sung des Gesetzes Verbrechen waren. Auch würde bei 
10 
Jahrg. XIV. Heft II. 
Max-Planck-Institut für
	        
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