Full text: Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 14 (1839))

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den früheren Hefte, welche Monographien enthielten, sind 
im 3. Hefte S. 174 Jahrgang 1837, und im 3. Hefte 
Seite 144 Jahrgang 1839 dieser Zeitung rühmlich er¬ 
wähnt. Das vorliegende Schlußheft bringt uns sechs 
kürzere Abhandlungen, und darf sich nicht minder wie die 
vorhergegangenen, eine beifällige Aufnahme versprechen. 
Der practische Gesichtspunct hat auch bei diesen Arbeiten 
die Verfasser vornehmlich geleitet. Für das hannoversche 
Particularrecht ist besonders die 2. Abhandlung über das 
Bienenrecht von Interesse. Die einzelnen besprochenen 
Materien sind folgende: 1) Practische Bemerkungen über 
Majorat, Minorat und Körrecht, besonders in Hinsicht 
auf Bauergüter. Von J. Scholz III. 2) Zum Bienen¬ 
rechte, insonderheit nach den im F. Lüneburg darüber 
geltenden Rechtsgrundsätzen. Mitgetheilt vom Advocaten 
Gans in Celle. 3) Bemerkungen über den wahren oder 
gemeinen und den wirthschaftlichen Werth der Sachen 
und deren Ermittelung. Von J. Scholz III. 4) Ueber 
die Eigenthümlichkeiten der bäuerlichen Hofverlaßcontracte 
im F. Blankenburg und über die Anfechtbarkeit dieser Con¬ 
tracte wegen Verletzung der Rechte eines Notherben. 
Von Dr. jur. R. Degener. 5) Ueber Vertheilung der 
Gemeindelasten, besonders in Dorfsgemeinden. Von I. 
Scholz III. 6) Ueber die Sachbefähigung der Ge¬ 
meinde oder der Einzeln bei Streitigkeiten über Angele¬ 
genheiten der Dorfgemeinden. Von I. Scholz III. 
Gedruckt bei A. Pockwitz in Stade. 
Verlegt von Herold und Wahlstab in Lüneburg. 
Max-Planck-Institut für
	        
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