Full text: Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 14 (1839))

lige Wehrfester auf der an die Landesherrschaft eigenbehö¬ 
rigen Gesmolds Stätte zu Hörne, mit den Eheleuten 
Colon Herm. Heinr. Gösmann und Marie Elisabeth 
Wehrfestern auf der an das Haus Sutthausen von Stael'¬ 
scher Seits eigenbehörigen Gösmanns Stätte zu Hasber¬ 
gen, einen Vertrag dahin ab, daß sie, die Eheleute Ges¬ 
mold, zum Vortheil 'ihres ältesten Sohnes und Anerben 
Christ. Heinr. Rud. Gesmold und dessen Braut, der im 
von Staelschen Eigenthum stehenden Anerbin der gedach¬ 
ten Gösmanns Stätte, sich ihres Colonatrechts und ihrer 
Leibzucht von Gesmolds Stätte unter der Bedingung 
begeben, daß sie mit Einverständniß ihres gedachten 
Sohns in die Rechte der Eheleute Gösmann treten und 
das Gösmanns Colonat annehmen, wogegen den Che¬ 
leuten Gösmann die Leibzucht von Gesmolds Stätte 
überlassen wird. 
Nachdem dieser Vertrag in den Hauptbestimmungen 
zur Ausführung gekommen, des Endes die Anerbin der 
Gösmanns Stätte aus dem von Staelschen Eigenthum 
entlassen und in den Landesherrlichen Eigenthum getre¬ 
ten, hiernächst auch sich mit dem Anerben auf Gesmolds 
Stätte verheirathet, mithin Colona Gesmold geworden 
immittelst auch der in Folge des Contracts Colon Gös¬ 
mold gewordene, vormalige Colon Gesmold verstorben 
war, trat die damalige Colona Gesmold unter Beitritt 
ihres Ehemanns, des Colon Gesmold, für sich und Na¬ 
mens ihres ältesten Sohns, Herm. Heinr. Gesmold 
gegen die verwittwete Colona Gösmann, vormalige Co¬ 
lona Gesmold, beim K. Amte Osnabrück klagend, dahin 
auf, daß der oben erwähnte Vertrag annullirt, mithin 
ihr und ihrem Sohne das Gösmanns Colonat zur freien 
Disposition überlassen werde. Diese Klage ward darauf 
Max-Planck-Institut für
	        
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