Volltext: Jahrbücher der gesammten deutschen juristischen Literatur (Bd. 12 (1829))

Übersicht der in Osterreich 
einige davon dürften sogar mehr allgemeines Interesse 
für das Ausland gewähren, als ihre Vorgänger. 
Die Anzeige derselben wurde hier nach den näm¬ 
lichen Hauptrubriken gereiht, welche bereits die erste 
in diesen Jahrbüchern gelieferte Übersicht enthält, in 
so fern nicht das anzuzeigende Material eine Vermeh¬ 
rung oder Weglassung einiger jener Rubriken er¬ 
heischte. 
I. Natürliches Privatrecht. 
1) Philosophische Untersuchung über die Rechtswi¬ 
drigkeit der Lüge. Von Dr. Hieronymus von 
Scari zu Cronhof, Adjuncten des juridisch¬ 
politischen Studiums an der Wiener Universität 
(jezt o. ö. Professor der politischen Wissenschaf¬ 
ten und der Statistik an der Universität zu Ol¬ 
mütz). Wien, bey Sollinger. 1827. (77 S. in 8.). 
Die österreichischen Juristen bekennen sich zur 
Schule derjenigen Naturrechtslehrer, welche das n'a¬ 
türliche Privatrecht nicht als eine blosse Philo¬ 
sophie des positiven Rechtes im Staate betrachten, son¬ 
dern dasselbe auf den s. g. Naturstand (ausserbür¬ 
gerlichen Zustand) bauen, und somit, abgesehen von 
der Existenz eines Staates, die Rechte der Menschen, 
in so fern diese in einem bloss geselligen Zustan¬ 
de gedacht werden, aus ihrer sinnlich vernünftigen Na¬ 
tur (mittelst des obersten Grundsatzes: „Alle jene Hand¬ 
„lungen, bey denen ein geselliger Zustand des Men¬ 
„schen gedacht werden kann, sind rechtlich; die ent¬ 
„gegengesezten sind widerrechtlich“) ableiten. Sie 
verkennen nicht, dass der ihrem Lehrgebäude zum 
Grunde gelegte Naturstand unter einzelnen Per¬ 
Max-Planck-Institut für
	        
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