Volltext : Jahrbücher des Großherzoglich Badischen Oberhofgerichts (Jg. 2. 1824 (1825))

Forrede.
Der  Herausgeber  glaubt  seinen  Lesern  eine  kurze  Rechenschaft  über  einige  Abänderungen,
welche  sich  in  diesem  Jahrgange  gegen  den  vorigen  finden,  schuldig  zu  seyn.
Es  sind  weniger  eigentliche  Rechtsfälle  aufgenommen  worden,  nämlich  statt  im  Jahrgange -
  1823  —.28,  in  dem  gegenwärtigen  nur  19.  Da  auch  in  der  Regel  keine  in  einem
frühern  Jahrgange  schon  einmal  vorgekommene  Rechtsmaterie  in  einem  spätern  als  Rechtsfall -
  wieder  vorkommen  wird,  so  muß  natürlich  die  Zahl  dieser  Rechtsfälle  sich  von  Jahr  zu
Jahr  verringern.  Manche  Entscheidungen,  welche  allenfalls  einen  Rechtsfall  hätten  bilden
können,  sind  unter  die  kurzen  Bearbeitungen  in  der  II.  Rubrik  aufgenommen  worden.
Durch  Zufall  hat  es  sich  getroffen,  daß  in  den  beiden  bis  jetzt  erschienenen  Jahrgängen
sich  kein  einziger  bedeutender  Fall  aus  dem  Lehnrechte  befindet.  Mehrere  Gegenstände  der
Art  waren  allerdings  beim  Gerichte  anhängig,  sie  erhielten  aber  ihre  definitive  Erledigung
zu  spät,  um  sie  noch  in  den  Jahrgang  von  1824  aufnehmen  zu  können;  es  wird  dieses  in
der  Folge  nachgeholt  werden.
Zu  einigen  der  Rechtsfälle  hat  der  Herausgeber  sich  veranlaßt  gesehen,  einige  Noten
abgesondert  hinzuzufügen,  welche  sich  S.  382  flg.  finden.  Er  wollte  nämlich  damit  dem
Wunsche  mehrerer  seiner  Leser,  welche  bei  dem  vorigen  Jahrgange  zu  verschiedenen
Rechtsfällen  eine  Nachweisung  auf  französische  Commentatoren  vermißt  hatten,  entgegen
kommen,  und  hat  daher  bei  mehrern  Controversen  die  Ansicht  bewährter  französischer  Rechtslehrer -
  aufgenommen;  jedoch  wird  man  bei  der  beschränkten  Zeit,  die  auf  die  Redaction  der
Jahrbücher  verwendet  werden  kann,  etwas  Vollständiges  in  diesen  Noten  nicht  suchen  dürfen.
Criminalfälle  finden  sich  in  diesem  Jahrgange  nur  drei.  Es  hat  sich  nämlich  in  dem
vorigen  und  diesem  Jahre  auf  eine  erfreuliche  Art  eine  bedeutende  Abnahme  in  den  Criminal¬Max-Planck-Institut -
  für
            
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