Volltext : Jahrbücher der gesammten deutschen juristischen Literatur (Bd. 9 (1828))

Inhalt  des  ersten  Jahrganges:
Ueber  die  Eigenthümlichkeiten  des  Ius  Gentium  nach  den  Vorstellungen -
  der  Römer;  von  Hrn.  Geh.  Justizrath  und  Prosessor  Dirksen. -
  —  Die  Oekonomie  des  Edicts;  von  Hrn.  Professor  Heffter;-Von -
  der  Bestellung  der  Servituten  durch  simple  Verträge  und  Stipulationen; -
  von  Hrn.  Prof.  Hasse.  —
Ueber  die  verschiedenen  Arten
des  Eigenthums  und  die  verschiedene  Gestaltung  der  Eigenthumsklagen; -
  von  Hrn.  Prof.  Unterholzner.  —  Welche  Wirkung  tritt  ein.
wenn  der  Usufructuar  den  Ususfructus  an  einen  Extraneus  in  Jure
cedirt?  von  Hrn.  Prof.  Puggé.  —  Bericht  über  einen  für  die  deutsche
Geschichte  und  deutsches  Recht  wichtigen,  noch  unbenutzten  Codex  Mstus
der  Bonner  Universitäts-Bibliothek;  von  Hrn.  Prof.  Heffter.  —
Ueber
die  Negatorienklage;  von  Hrn.  Prof.  Puchta.  —  Von  dem  Recht  der
Lex  Cincia;  von  Hrn.  Prof.  Hasse.  —  Mittheilung  eines  alten  römischen -
  Testaments,  nebst  Anmerkungen  von  Hrn.  Prof.  Puggé.  -Beitrag -

zur  Lehre  von  der  Compensation;  von  Hrn.  Prof.  Beth  mann-Hollweg. -
  -Von -
  dem  Verhältniss  des  Eigenthums  zu  den  Servituten.  Kritische -
  Bemerkungen  zu  G.  A.  W.  Duroi's  Abhandlung  über  actio  in  rem
und  jus  in  re;  von  Hrn.  Prof.  Puchta.  —
Ueber  die  Pupillos  infantiae -
  vel  pubertati  proximos;  von  Hrn.  Geh.  Justizrath  und  Prof.  Dirksen. -
  —  Ueber  eine  Recension  von  Savigny's  Geschichte  des  römischen
Rechts  im  Mittelalter  in  den  Berliner  Jahrbüchern  für  wissenschaftliche
Kritik  No.  41-44;  von  Hrn.  Prof.  Puchta.
Inhalt  der  Hefte  1  —  3  des  zweiten  Jahrganges  (das  vierte
Heft  erscheint  in  einigen  Wochen):
Wie  werden  die  Früchte  der  Dos  aus  dem  letzten  Jahre,  beim
Schluss  der  Ehe  zwischen  dem  der  dieselbe  zurückzufordern,  und  dem
der  sie  zurückzugeben  hat,  vertheilt?  von  Hrn.  Prof.  Hasse.  —  Bemerkungen -
  über  das  juristische  Wörterbuch  des  B.  Brissonius,  so  wie
über  die  Vorarbeiten  und  späteren  Ergänzungen  desselben;  von  Hrn.
Geh.  Justizrath  und  Professor  Dirksen.  —
Kann  das,  was  juristisch
Dos  heisst,  bei  einer  Ehe  mit  Conventio  in  manum  Statt  finden?  von
Hrn.  Prof.  Hasse.  —  Rechtsgeschichtliche  Bemerkungen;  von  Hrn.
Prof.  Puggé.  —  Ueber  die  Reden  der  Römischen  Kaiser  und  deren
Einfluss  auf  die  Gesetzgebung;  von  Hrn.  Geh.  Justizrath  und  Professor
Dirksen.  —  Ueber  Gellii  noct.  att.  Lib.  X.  cap.  23.;  von  Hrn.  Prof.
Hasse.  —  Bemerkungen  in  Nebenstunden;  von  Hrn.  Prof.  Heffter.
Ueber  die  usucapio  pro  herede;  von  Hrn.  Dr.  Arndts.  —
Ueber  Erbvertrag, -
  Vertrag  über  eine  fremde  Erbschaft,  Schenkung  Todes  halber
und  wechselseitiges  Testament;  von  Hrn.  Prof.  Hasse.
Ueber  den
neuesten  Zustand  der  Jurisprudenz  in  Portugal;  von  Hrn.  Prof.  Blume.-Ueber -
  die  expressa  causa  bei  der  Eigenthumsklage  und  deren  Einfluss
auf  die  exceptio  rei  judicatae;  von  Hrn.  Prof.  Puchta.
Zur  Pandektenkritik. -
  (Erster  Beitrag.)  Von  Hrn.  Prof.  Blume.
Ueber  einige
byzantinische  Rechtscompendien  des  9ten  und  1oten  Jahrhunderts.
(Grösstentheils  nach  handschriftlichen  Quellen.)  Von  Hrn.  Professor  K.
Witte.  —  Rechtsgeschichtliche  Bemerkungen,  II;  von  Hrn.  Professor
Puggé.
Azdingi;  von  Hrn.  Dr.  Massmann.  Mit  einigen  Zusätzen
von  Hrn.  Prof.  Heffter.
Inhalt  des  ersten  Heftes  des  dritten  Jahrganges:
Von  der  Schenkung  Todes  halber  (neueres  und  heutiges  Recht):
von  Hrn.  Prof.  Hasse.  (Fortsetzung  des  Aufsatzes  über  Erbvertrag).  —
Ueber  einige  byzantinische  Rechtscompendien  des  9ten  und  10ten
Jahrh.;  von  Hrn.  Prof.  Witte.  (Fortsetzung).  —
Eine  Verbesserung  der
Ausgaben  des  Cajus;  von  Hrn.  Prof.  Puchta.  —  Ueber  das  Alter
des  Quasiususfructus;  von  Demselben.  —
Ueber  den  Zusammenhang -
  der  einzelnen  Organe  des  positiven  Rechts  der  Römer  mit  der
gleichzeitigen  juristischen  Doctrin,  und  über  die  geschichtliche  Begründung -
  der  letztem;  von  Hrn.  G.  I.  R.  Prof.  Dirksen.  —  Betrachtungen
über  alte  und  neue  Rechtssysteme;  von  Hrn.  Prof.  Puchta.-Un¬ -
 -
  von  Hrn.  Prof.  Hasse.  1)  Beweis  der  Suspensiv-Bedingung. -
  —  Einige  Bemerkungen  über  jurist.  Handschriften  zu  Prag
und  über  das  ältere  Böhmische  Recht;  von  Hrn.  Prof.  Gaupp.
Max-Planck-Institut  für
            
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