Inhalt des ersten Jahrganges:
Ueber die Eigenthümlichkeiten des Ius Gentium nach den Vorstellungen -
der Römer; von Hrn. Geh. Justizrath und Prosessor Dirksen. -
— Die Oekonomie des Edicts; von Hrn. Professor Heffter;-Von -
der Bestellung der Servituten durch simple Verträge und Stipulationen; -
von Hrn. Prof. Hasse. —
Ueber die verschiedenen Arten
des Eigenthums und die verschiedene Gestaltung der Eigenthumsklagen; -
von Hrn. Prof. Unterholzner. — Welche Wirkung tritt ein.
wenn der Usufructuar den Ususfructus an einen Extraneus in Jure
cedirt? von Hrn. Prof. Puggé. — Bericht über einen für die deutsche
Geschichte und deutsches Recht wichtigen, noch unbenutzten Codex Mstus
der Bonner Universitäts-Bibliothek; von Hrn. Prof. Heffter. —
Ueber
die Negatorienklage; von Hrn. Prof. Puchta. — Von dem Recht der
Lex Cincia; von Hrn. Prof. Hasse. — Mittheilung eines alten römischen -
Testaments, nebst Anmerkungen von Hrn. Prof. Puggé. -Beitrag -
zur Lehre von der Compensation; von Hrn. Prof. Beth mann-Hollweg. -
-Von -
dem Verhältniss des Eigenthums zu den Servituten. Kritische -
Bemerkungen zu G. A. W. Duroi's Abhandlung über actio in rem
und jus in re; von Hrn. Prof. Puchta. —
Ueber die Pupillos infantiae -
vel pubertati proximos; von Hrn. Geh. Justizrath und Prof. Dirksen. -
— Ueber eine Recension von Savigny's Geschichte des römischen
Rechts im Mittelalter in den Berliner Jahrbüchern für wissenschaftliche
Kritik No. 41-44; von Hrn. Prof. Puchta.
Inhalt der Hefte 1 — 3 des zweiten Jahrganges (das vierte
Heft erscheint in einigen Wochen):
Wie werden die Früchte der Dos aus dem letzten Jahre, beim
Schluss der Ehe zwischen dem der dieselbe zurückzufordern, und dem
der sie zurückzugeben hat, vertheilt? von Hrn. Prof. Hasse. — Bemerkungen -
über das juristische Wörterbuch des B. Brissonius, so wie
über die Vorarbeiten und späteren Ergänzungen desselben; von Hrn.
Geh. Justizrath und Professor Dirksen. —
Kann das, was juristisch
Dos heisst, bei einer Ehe mit Conventio in manum Statt finden? von
Hrn. Prof. Hasse. — Rechtsgeschichtliche Bemerkungen; von Hrn.
Prof. Puggé. — Ueber die Reden der Römischen Kaiser und deren
Einfluss auf die Gesetzgebung; von Hrn. Geh. Justizrath und Professor
Dirksen. — Ueber Gellii noct. att. Lib. X. cap. 23.; von Hrn. Prof.
Hasse. — Bemerkungen in Nebenstunden; von Hrn. Prof. Heffter.
Ueber die usucapio pro herede; von Hrn. Dr. Arndts. —
Ueber Erbvertrag, -
Vertrag über eine fremde Erbschaft, Schenkung Todes halber
und wechselseitiges Testament; von Hrn. Prof. Hasse.
Ueber den
neuesten Zustand der Jurisprudenz in Portugal; von Hrn. Prof. Blume.-Ueber -
die expressa causa bei der Eigenthumsklage und deren Einfluss
auf die exceptio rei judicatae; von Hrn. Prof. Puchta.
Zur Pandektenkritik. -
(Erster Beitrag.) Von Hrn. Prof. Blume.
Ueber einige
byzantinische Rechtscompendien des 9ten und 1oten Jahrhunderts.
(Grösstentheils nach handschriftlichen Quellen.) Von Hrn. Professor K.
Witte. — Rechtsgeschichtliche Bemerkungen, II; von Hrn. Professor
Puggé.
Azdingi; von Hrn. Dr. Massmann. Mit einigen Zusätzen
von Hrn. Prof. Heffter.
Inhalt des ersten Heftes des dritten Jahrganges:
Von der Schenkung Todes halber (neueres und heutiges Recht):
von Hrn. Prof. Hasse. (Fortsetzung des Aufsatzes über Erbvertrag). —
Ueber einige byzantinische Rechtscompendien des 9ten und 10ten
Jahrh.; von Hrn. Prof. Witte. (Fortsetzung). —
Eine Verbesserung der
Ausgaben des Cajus; von Hrn. Prof. Puchta. — Ueber das Alter
des Quasiususfructus; von Demselben. —
Ueber den Zusammenhang -
der einzelnen Organe des positiven Rechts der Römer mit der
gleichzeitigen juristischen Doctrin, und über die geschichtliche Begründung -
der letztem; von Hrn. G. I. R. Prof. Dirksen. — Betrachtungen
über alte und neue Rechtssysteme; von Hrn. Prof. Puchta.-Un¬ -
-
von Hrn. Prof. Hasse. 1) Beweis der Suspensiv-Bedingung. -
— Einige Bemerkungen über jurist. Handschriften zu Prag
und über das ältere Böhmische Recht; von Hrn. Prof. Gaupp.
Max-Planck-Institut für