in Rom.
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A. F. BERNER d. divortiis apud Romanos Berol.
1842. 8. Cap. 3. Divortium Carvilianum. Der
Vf. zieht unter den beiden Erzählungen des Gellius:
uxorem habiturum und habere, die erste vor. Er
nimmt nun an, Carvilius sei damals ehelos gewesen, -
und habe dem Censor eidlich versprechen müssen, ¬
sich zu verheirathen. Nachdem er Dieses gethan, ¬
die Ehe aber kinderlos geblieben war, habe
er sich geschieden: eigentlich wegen der Unfruchtbarkeit ¬
der Frau, vorgeblich wegen des auf eine Ehe mit
Kindern gerichteten Eides. — Ich kann mich nicht
überzeugen, daß durch diese neue Wendung die Geschichte ¬
an innerer Haltung und Wahrscheinlichkeit
gewonnen hätte.