176 Fr. A. Küchler, Betrachtungen über etc.
Kriegszeiten, welcher die Ueberwachung verhindert
habe, in der Ueberlastung der Beamten bei hinzuge¬
kommener Erweiterung des Amtsbezirks, in dem Län¬
dertausche, welcher ein Hinübertragen der Gesetze zur
Folge gehabt habe, besonders aber in dem Umstand, dass
die Einführung der neuern Gemeinde-Ordnung alle
Bande dès frühem Gemeindewesens getrennt, neue Ver¬
hältnisse in den Gemeinden gegründet, neue unkun¬
dige Gemeindebeamten herbeigeführt und die irrige
Meinung erzeugt habe, dass sie die Entbindung dieser
Beamten von ihren Functionen bei dem Institute des
Hypothekenwesens bezwecke. Hierauf deutet er an,
was besonders Noth thut: Belehrung dieser Gemein¬
debeamten über ihren Beruf und Zusammentragung
all' des Guten, welches in dem weiten Felde unse¬
rer Gesetzgebung, über die Auffassungskraft der mei¬
sten erhaben, zerstreut sei, zu einem systematischen
und gemeinverständlichen Ganzen, kurz eine Instru¬
ction für dieselben.
Die 2. Abth. enthält sofort den Entwurf einer
Instruction über das Hypothekenwesen
für die Bürgermeister und Gemeinderä-
the.“ Dem allgemeinen Theile folgt ein be¬
sonderer, der in 4 Abschnitte zerfällt. Der erste
Abschnitt betrifft das Verfahren bei Errich¬
tung von Hypotheken, der zweite das Ver¬
fahren bei eintretenden Zustandsverände-
rungen der Hypotheken, der dritte das Ver¬
fahren bei Erlöschung derselben; der vierte
handelt von Verhaltungsregeln bei verschie¬
denen, im Hypothenwesen zu beachtenden
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