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August Carl,
schauung jener einfältigen, kräftigen Zeiten geben
und gleichsam in die Werkstätte mittelalterlicher Ge¬
setzgebung einen Blick eröffnen; — so das die
Schrift eben so fruchtbar an Belehrung, als in ihren
Grundgedanken bedeutend und mahnend genannt
werden muss.
Wir schliefsen mit dem Wunsche, dass es dem
H. Verf. recht bald gefallen möge, seine weitern For¬
schungen dem theilnehmenden Publicum mitzuthei¬
len.
Kleine juristische Aufsätze von August Carl.
Obergerichtsadvocaten in Hanau. Frankfurt a. M.
Verlag der J. Ch. Hermannischen Buchhandl.
1830. 87 SS. (54 kr. oder 1 Thlr.)
Der Verf. dieser kleinen Schrift hat sich schon
durch seine interessante Schrift über die Ganggerichte
im Hanau'schen dem Publicum vortheilhaft bekannt
gemacht.! Ein sehr geschätztes Mitglied der ersten
Ständeversammlung im „Kurfürstenthume Hessen
im Jahre 1831, ward er bald darauf durch einen
frühzeitigen Tod, seinen Mitbürgern und der Wissen¬
schaft ein empfindlicher Verlust, entrissen.
Die Schrift enthält 3 Abhandlungen. Die erste
verbreitet sich „über das von Johann Fichard
verfalste Solmische Landrecht.“ Der Verf.
sagt im Eingange mit Recht: „Das von Johann
Fichard verfasste Solmische Landrecht, wel¬
ches seit zwei und einem halben Jahrhunderte in der
ganzen Wetterau und in den angrenzenden Län-
Volage
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zu Berlin
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