Full text: Jahrbücher der gesammten deutschen juristischen Literatur (Bd. 23 (1833))

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August Carl, 
schauung jener einfältigen, kräftigen Zeiten geben 
und gleichsam in die Werkstätte mittelalterlicher Ge¬ 
setzgebung einen Blick eröffnen; — so das die 
Schrift eben so fruchtbar an Belehrung, als in ihren 
Grundgedanken bedeutend und mahnend genannt 
werden muss. 
Wir schliefsen mit dem Wunsche, dass es dem 
H. Verf. recht bald gefallen möge, seine weitern For¬ 
schungen dem theilnehmenden Publicum mitzuthei¬ 
len. 
Kleine juristische Aufsätze von August Carl. 
Obergerichtsadvocaten in Hanau. Frankfurt a. M. 
Verlag der J. Ch. Hermannischen Buchhandl. 
1830. 87 SS. (54 kr. oder 1 Thlr.) 
Der Verf. dieser kleinen Schrift hat sich schon 
durch seine interessante Schrift über die Ganggerichte 
im Hanau'schen dem Publicum vortheilhaft bekannt 
gemacht.! Ein sehr geschätztes Mitglied der ersten 
Ständeversammlung im „Kurfürstenthume Hessen 
im Jahre 1831, ward er bald darauf durch einen 
frühzeitigen Tod, seinen Mitbürgern und der Wissen¬ 
schaft ein empfindlicher Verlust, entrissen. 
Die Schrift enthält 3 Abhandlungen. Die erste 
verbreitet sich „über das von Johann Fichard 
verfalste Solmische Landrecht.“ Der Verf. 
sagt im Eingange mit Recht: „Das von Johann 
Fichard verfasste Solmische Landrecht, wel¬ 
ches seit zwei und einem halben Jahrhunderte in der 
ganzen Wetterau und in den angrenzenden Län- 
Volage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin 
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