Objekt : Jahrbücher der gesammten deutschen juristischen Literatur (Bd. 23 (1833))

Handb.  d.  rhein.  Particularrechts.  Bd.  I—III.  441
Herzogthume  Nassau,  in  den  kön.  preufs.
Regierungs-Bezirken  Coblenz,  Trier,
Aachen,  Cöln  und  Düsseldorf  und  den
rheinischen  Besitzungen  von  Baiern,  Oldenburg, -
  Coburg  und  Hessen-Hömburg
enthaltenen  frühern  Territorien  und  Einleitung -
  in  ihre  Geschichte  und  älteren
Staatseinrichtungen.  Ein  Handbuch  für
Staatsmänner,  Rechtsgelehrte  und  Verwaltungsbeamte -
  ist  auf  4  Bände  berechnet.  Ich
wollte  die  Anzeige  desselben  bis  zum  Erscheinen  des
vierten  Bandes  verschieben.  Allein  der  höchst  beklagenswerthe -
  Tod  des  Gründers  dieses  so  wichtigen
und  die  vollste  Anerkennung  verdienenden  Unternehmens -
  wird  die  Herausgabe  dieses  letzten  Bandes,
der,  äufserm  Vernehmen  nach,  von  dem  Justizrathe
Weils  in  Mainz,  einem  sehr  sachverständigen  Manne,
der  gleich  Anfangs  als  Mitherausgeber  dem  Unternehmen -
  beigetreten  war,  aber  wegen  späterer  Dienstgeschäffte -
  zurücktreten  musste,  edirt  werden  wird,
verzögern.  Ich  finde  mich  daher,  mir  vorbehaltend.
denselben  besonders  anzuzeigen,  veranlasst,  die  Beschauung -
  der  bereits  erschienenen  Bände  nicht  länger -
  zu  verschieben.
Von  der  Nahmer  gehörte  zu  der  freilich  nicht
grossen  Zahl  der  Praktiker,  welche  sich  von  ihrem
Berufe  nicht  von  der  Pflege  ihrer  Wissenschaft  ableiten -
  liessen,  diesen  vielmehr  für  diese  alma  mater
fruchtbringend  zu  machen  sich  bestreben.  Durch
seine  Praxis  als  öffentlicher  Anwalt  sehr  in  Anspruch
genommen,  fand  er  in  der  Benutzung  seiner  Neben¬23. -
  Band.
10
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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