Volltext : Jahrbücher der gesammten deutschen juristischen Literatur (Bd. 16 (1831))

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Martin;  Lehrbuch
me  bierüber  so  zu  vernehmen,  wie  er  z.  B.  im  bürgerlichen -
  Process,  in  den  Vorreden,  sich  über  neue  Ansichten, -
  Pläne  und  Streitfregen  über  Öffentlichkeit  eto.
erklärt,  so  wäre  es,  wenn  ich  es  aufrichtig  sagen  darf,
zu  bedauern,  wenn  man  hier  sein  Stillschweigen  für
ein  beredtes  nehmen  dürfte.  Manche  Berichtigungen
sind  jezt  aus  Rofshirt's  Entwickelung  zu  entnehmen,
Nach  dem  Wunsche  der  Redaction  sollte  mit  die
ser  Anzeige  zugleich  Feuerbach's  Lehrbuch  in  der
neuesten  Ausgabe  verbunden  werden.  Es  wird  nur  ei
ner  kurzen  Rechtfertigung  bedürfen,  warum  ich  den
Zweck  für  die  Leser  auf  eine  kürzere  Weise,  „nämlich
jezt  nur  durch  Hinweisungen  für  erreicht  halte,  Zunächst -
  hat  die  neueste  Ausgabe  von  des  anerkannten
Meisters  Lehrbuch  sich  dem  früheren  gegenüber,  als
ein  theilweise  neues  Werk  vortheilhaft  ausgezeichnet
und  die  Fortschritte  der  Wissenschaft  in  neuerer  Zeit
in  vieler  Hinsicht  eben  so  aufgenommen,  als  es  früher
und  noch  immer  wieder  selbst  als  ein  Fortschritt  und
Veranlassung  zu  solchen  gelten  kann.  Gerade  der
neunten  Ausgabe  ist  aber,  was  ihren  eigenthümlichen
Character  und  ihr  Verhältniss  zu  anderen  Schriften  eto.
betrifft,  in  jener  öfters  erwähnten  allgemeinen  Übersicht -
  von  mir,  was  die  einzelnen  Lehren  und  mehr  das
Detail  betrifft,  in  einer  Anzeige  eines  sehr  achtungs
werthen  Mitarbeiters  dieser  Zeitschrift,  ausführlich  gedacht -
  worden.
Die  neueste  Ausgabe  ist  nun  aber  der  vorigen  gegenüber -
  nicht  so  erheblich  verändert,  dass  bey  einem
Lehrbuche,  welches  nun  seit  mehr  als  27  Jahren  so
allgemein  bekannt  und  beliebt  ist,  welches  bereits  so
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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