Full text: Jahrbücher des Großherzoglich Badischen Oberhofgerichts (N.F. Jg. 9 = Jg. 16. 1845/46 (1847))

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der Hochschule und somit zu den Kirchengütern rechnen 
wollte, so stände der Hochschule doch in Beziehung auf die 
Blutsverwandten des Stifters nur die Verwaltung der Ein¬ 
künfte zu, der Genuß selbst gebührt den Blutsverwandten, 
welche durch die Stiftungsurkunde berufen sind. Das Sti¬ 
pendium ist, wenn auch, nach den Blutsverwandten, noch 
andere nicht verwandte Studirende berufen sind, doch immer 
ein s. g. Familienstipendium; es ist in dieser Beziehung 
ein legatum annuum, wie es nach dem, zur Zeit seiner Er¬ 
richtung geltenden Gesetze, gültig war und es hat seine Wirk¬ 
samkeit, die es durch den Tod des Stifters schon vor lan¬ 
ger Zeit erhalten hat, durch die Einführung des neuen Land¬ 
rechts nicht verloren (§. XI. Nro. 3. und 4. des I. Einf.¬ 
Edikts). Hiermit ist nicht nur die Competenz der Gerichte, 
sondern auch die rechtliche Begründung der Klage dargethan. 
Ad 2. Die Stiftungsurkunde beruft alle Blutsver¬ 
wandten des Stifters ohne Unterschied zu diesem Stiven¬ 
dium. Die Nichtkatholiken sind darin mit ausdrücklichen 
Worten nirgends als unfähig hierzu benannt. 
Ebensowenig kann aber diese Absicht des Stifters aus 
einzelnen Bestimmungen der Urkunde mit Sicherheit gefol¬ 
gert werden. 
Die wichtigste Stelle im Eingange, in welcher der Stif¬ 
ter von dem Jugendunterricht („der Lehr und guten Kün¬ 
sten") beiläufig sagt: durch welche die Christenheit und un¬ 
ser ungezweifelter Glaube erhalten wird 2c., ist nicht dispo¬ 
sitiv, sie enthält nur bei Gelegenheit der Auseinandersetzung 
des Motivs des Stifters seine Ansicht über die Wichtigkeit 
des wissenschaftlichen Unterrichts und selbst wenn man unter 
dem „ungezweifelten Glauben" - 
- den katholischen Glauben 
versteht, ist damit nicht ausgedrückt, daß der Stifter diese 
seine Ansicht so hoch gehalten habe, daß er seine Blutsver¬ 
wandten für alle Zeiten von der Wohlthat seiner Stiftung 
wegen des Glaubensunterschiedes habe ausschließen wollen. 
Aus dem Eide „zu Gott und den Heiligen", den die 
Max-Planck-Institut für
	        
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