Full text: Jahrbücher des Großherzoglich Badischen Oberhofgerichts (N.F. Jg. 7 = Jg. 14. 1842/43 (1843))

Inhalt. 
I. Gegenstände des bürgerlichen Rechts. 
1. Ueber die Erfordernisse des Beweises der unfürdenklichen Ver¬ 
jährung. S. 85. 
2. Der Antrag zur Erhebung einer neuen Expertise findet in der 
Appellations=Instanz nur in dem in §. 550. benannten Falle 
statt, daß in der früheren Expertise nicht der richtige Gegen¬ 
stand, oder nicht alle wesentlichen Punkte, auf die der Antrag 
der Partei gerichtet war, begutachtet worden sind. — S. 87. 
Kann die Ehescheidungsklage von den Erben oder Rechtsnach¬ 
folgern eines Ehegatten fortgesetzt und von denselben der Ver¬ 
mögensvortheile und der Kosten wegen eine Entscheidung ver¬ 
langt werden? S. 89. 
4. Ueber die Merkmale einer Scheidewand. — S. 93. 
Die Vorschrift des L. R. S. 931., wonach jede Urkunde über 
eine Schenkung unter Lebenden vor Staatsschreibern in der ge¬ 
wöhnlichen Form der Verträge gefertigt werden soll, findet auch 
S. 97. 
bei remuneratorischen Schenkungen statt. 
Ueber die Beweiskraft einer mit Handzeichen statt der Namens¬ 
unterschrift versehenen Urkunde. S. 99. 
7. Die Forderung des Canon von fiskalischen Erblehen=Mühlen, 
welche ihre Bannrechte durch das Gesetz vom 28. August 1835 
verloren haben. S. 114. 
1) Kompetenz zur Entscheidung über die Verwendung des in¬ 
kammerirten Baden=Durlachischen Kirchen=Vermögens. 2) Ein¬ 
rede der rechtskräftigen Entscheidung. S. 123. 
1) Das Staatsdiener=Edikt von 1819 findet auch auf die schon 
vor dem Erscheinen desselben pensionirten Staatsdiener Anwen¬ 
dung. 2) Der §. 17. dieses Edikts über die Entlassung der 
Staatsdiener wegen Verbrechen kommt auch zur Anwendung 
wenn der Staatsdiener zur Zeit, da er das Verbrechen beging, 
schon pensionirt war. 3) Der Umstand, daß der Staatsdiener 
in Bezug auf den Strafvollzug begnadigt wurde, hebt die An¬ 
wendbarkeit des §. 17. nicht auf. 4) Die Pension, die ohne 
besondere Zusicherung bewilligt wurde, behält die Natur des 
Dienstverhältnisses, vermöge dessen sie bewilligt wurde, bei, sie 
Max-Planck-Institut für
	        
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