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55. 56. — Bezeichnet auch schon nach dem
Verzinsung, der dieselbe betreffende accessorische
allgemeinen deutschen Sprachgebrauche eine blei¬Vertrag, -
welcher dem Darleihen, als dem
bende, ständige Anstellung, und wird im
Hauptvertrage, beigefügt ist, kann eben so we¬§. -
57 des Reichsdep. Schl. der Pensionirung
nig, als dieses, für ein Handelsgeschäft gelcontradistinguirt. -
60. S. a. Reichsdeputation,
ten. 30.— Selbst dann nicht, wenn ein Ban-Reichsdep.=Schl. -
u. Ordensgeistliche.
quier sich verbindlich macht, auf Rechnung der
Verträge sind nach L. R. S. 1156. mehr mit
Staatskasse die Zinsen zu zahlen. 30.
Rücksicht auf die gemeinschaftliche Absicht der
Verzug, s. Zinsen.
Vertragspersonen, als auf den buchstäblichen
Vitriol, mit etwas Kupfer mineralisirt, gehört
Sinn der Worte auszulegen, 167-und -
zwat
in die erste Classe der ätzenden Gifte. 260.
nach L. R. S. 1162. im Zweifel wider den
der etwas bedungen hat. 168.
Vollmachts=Exemplare, s. Anwälte, ober=— -
über noch unangefallene Erbschaften, sind
hofger.
nach L. R. S. 1130 gänzlich verboten. 8.
— =Recogniton soll in der Art geschehen,
Vertrag, accessorischer, s. Verzinsung.
daß, so oft eine Vollmacht einkommt, dem ge¬(Haupt=) -
s. Darleihen.
gentheiligen Anwalte davon Nachricht gegeben
— — zweiseitiger, ist vorhanden, wenn die Rewird. -
106. -Diese -
Benachrichtigung hat
gierung einem Exconventualen eine Kaplane
dann immer den Sinn, daß der gegentheilige
überträgt, und dieser die Bedingungen der
Anwalt die Vollmacht in der Registratur ein¬Uebertragung -
anerkennt. 57.
sehen, und binnen 30 Tagen seine allenfallsigen
Vertraulichkeit, wollüstige, wird im §. 43
monita einreichen kann, widrigenfalls die Vollder -
Eheordn. dem fremden Beischlafe gleichgemacht -
für anerkannt angesehen werde. 106.
stellt. 16.
Vorschuß, s. Anwälte, oberhofger.
Verunglimpfung, grobe, s. Injurien, schwere.
Vorzugsrecht des Kaufschillings unbezahlter
Verwandtenmord, der ob= und subjective
Geräthschaften erstreckt sich in Beziehung auf
Tdatbestand desselben, wird im Art. 137 der
das zu einem Wagen verwendete Eisen nicht
P. H. G. Ordn. bestimmt. 269.— Wird nach
auf den ganzen Erlöß aus dem Wagen, sondern
nu§. 25. 26. u. 72 des Strafed. mit Enthaupnur -
auf den Werth des an demselben befindlitung -
und Aufsteckung des Kopfs auf einen
chen Eisens. S. a. Geräthschaften u. Eisen.
Pfahl bestraft. 269.
der Staatskasse, s. Staat u. Staats-Verwundung, -
die Strafe derselben wird ab¬Anstalten -
sorbirt durch die weit schwerere der versuchten
Tödtung. 260.
W.
Verzichtleistung, stillschweigende, erfordert
eine genaue Zusammenstellung und Prüfung
der Handlung des Verzichtenden, um den Be=Wagen=Erlöß -
muß zwischen dem Kaufmann
weis der Schlußfolge zu rechtfertigen. 250. —
und dem Wagner getheilt werden, wenn letz=4 -
Ist nach den Grundsätzen des alten Rechts
terer für sein gemischtes Werkverding noch unstrenge -
zu erklären. 63. — Erfodert nach ihnen
befriedigt ist. 35. S. a. Vorzugsrecht.
facta ex legis dispositione, oder ex communi -
hominum opinione concludentia 63.-Wechsel, -
ob Anh. S. 113 u. 186. a. c. blos
Gestattet keinen Rückgriff (ad semel renunvon -
gezogenen, oder auch von eigenen handle,
ciata non datur regressus.) 63. — S. a.
ist controvers. 244. 245. — Fur die letztere
Zinsen.
Meinung streitet theils der Grund des Gesetzes,
theils die Bestimmung des Anh. S. 187, daß
auf Pensionirung liegt in der Zualles, -
was von gezogenen Wechseln, namentlich
friedenheits=Erklärung eines Exconventualen
in den Anh. Sätzen 112 u. 114 gesagt sey,
mit seiner bisherigen Anstellung als Kaplan
auch bei den eigenen gelten solle. 245. 246.-und -
in der ihr beigefügten Bitte um eine Be=S. -
Beweis=Verfahren.
soldungszulage. 57. 63. 64.
dax-Planck-Institut für