Volltext : Jahrbücher des Großherzoglich Badischen Oberhofgerichts (Jg. 3. 1825 (1826))

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55.  56.  —  Bezeichnet  auch  schon  nach  dem
Verzinsung,  der  dieselbe  betreffende  accessorische
allgemeinen  deutschen  Sprachgebrauche  eine  blei¬Vertrag, -
  welcher  dem  Darleihen,  als  dem
bende,  ständige  Anstellung,  und  wird  im
Hauptvertrage,  beigefügt  ist,  kann  eben  so  we¬§. -
  57  des  Reichsdep.  Schl.  der  Pensionirung
nig,  als  dieses,  für  ein  Handelsgeschäft  gelcontradistinguirt. -
  60.  S.  a.  Reichsdeputation,
ten.  30.—  Selbst  dann  nicht,  wenn  ein  Ban-Reichsdep.=Schl. -
  u.  Ordensgeistliche.
quier  sich  verbindlich  macht,  auf  Rechnung  der
Verträge  sind  nach  L.  R.  S.  1156.  mehr  mit
Staatskasse  die  Zinsen  zu  zahlen.  30.
Rücksicht  auf  die  gemeinschaftliche  Absicht  der
Verzug,  s.  Zinsen.
Vertragspersonen,  als  auf  den  buchstäblichen
Vitriol,  mit  etwas  Kupfer  mineralisirt,  gehört
Sinn  der  Worte  auszulegen,  167-und -
  zwat
in  die  erste  Classe  der  ätzenden  Gifte.  260.
nach  L.  R.  S.  1162.  im  Zweifel  wider  den
der  etwas  bedungen  hat.  168.
Vollmachts=Exemplare,  s.  Anwälte,  ober=— -
  über  noch  unangefallene  Erbschaften,  sind
hofger.
nach  L.  R.  S.  1130  gänzlich  verboten.  8.
—  =Recogniton  soll  in  der  Art  geschehen,
Vertrag,  accessorischer,  s.  Verzinsung.
daß,  so  oft  eine  Vollmacht  einkommt,  dem  ge¬(Haupt=) -
  s.  Darleihen.
gentheiligen  Anwalte  davon  Nachricht  gegeben
—  —  zweiseitiger,  ist  vorhanden,  wenn  die  Rewird. -
  106.  -Diese -
  Benachrichtigung  hat
gierung  einem  Exconventualen  eine  Kaplane
dann  immer  den  Sinn,  daß  der  gegentheilige
überträgt,  und  dieser  die  Bedingungen  der
Anwalt  die  Vollmacht  in  der  Registratur  ein¬Uebertragung -
  anerkennt.  57.
sehen,  und  binnen  30  Tagen  seine  allenfallsigen
Vertraulichkeit,  wollüstige,  wird  im  §.  43
monita  einreichen  kann,  widrigenfalls  die  Vollder -
  Eheordn.  dem  fremden  Beischlafe  gleichgemacht -
  für  anerkannt  angesehen  werde.  106.
stellt.  16.
Vorschuß,  s.  Anwälte,  oberhofger.
Verunglimpfung,  grobe,  s.  Injurien,  schwere.
Vorzugsrecht  des  Kaufschillings  unbezahlter
Verwandtenmord,  der  ob=  und  subjective
Geräthschaften  erstreckt  sich  in  Beziehung  auf
Tdatbestand  desselben,  wird  im  Art.  137  der
das  zu  einem  Wagen  verwendete  Eisen  nicht
P.  H.  G.  Ordn.  bestimmt.  269.—  Wird  nach
auf  den  ganzen  Erlöß  aus  dem  Wagen,  sondern
nu§.  25.  26.  u.  72  des  Strafed.  mit  Enthaupnur -
  auf  den  Werth  des  an  demselben  befindlitung -
  und  Aufsteckung  des  Kopfs  auf  einen
chen  Eisens.  S.  a.  Geräthschaften  u.  Eisen.
Pfahl  bestraft.  269.
der  Staatskasse,  s.  Staat  u.  Staats-Verwundung, -
  die  Strafe  derselben  wird  ab¬Anstalten -

sorbirt  durch  die  weit  schwerere  der  versuchten
Tödtung.  260.
W.
Verzichtleistung,  stillschweigende,  erfordert
eine  genaue  Zusammenstellung  und  Prüfung
der  Handlung  des  Verzichtenden,  um  den  Be=Wagen=Erlöß -
  muß  zwischen  dem  Kaufmann
weis  der  Schlußfolge  zu  rechtfertigen.  250.  —
und  dem  Wagner  getheilt  werden,  wenn  letz=4 -
  Ist  nach  den  Grundsätzen  des  alten  Rechts
terer  für  sein  gemischtes  Werkverding  noch  unstrenge -
  zu  erklären.  63.  —  Erfodert  nach  ihnen
befriedigt  ist.  35.  S.  a.  Vorzugsrecht.
facta  ex  legis  dispositione,  oder  ex  communi -
  hominum  opinione  concludentia  63.-Wechsel, -
  ob  Anh.  S.  113  u.  186.  a.  c.  blos
Gestattet  keinen  Rückgriff  (ad  semel  renunvon -
  gezogenen,  oder  auch  von  eigenen  handle,
ciata  non  datur  regressus.)  63.  —  S.  a.
ist  controvers.  244.  245.  —  Fur  die  letztere
Zinsen.
Meinung  streitet  theils  der  Grund  des  Gesetzes,
theils  die  Bestimmung  des  Anh.  S.  187,  daß
auf  Pensionirung  liegt  in  der  Zualles, -
  was  von  gezogenen  Wechseln,  namentlich
friedenheits=Erklärung  eines  Exconventualen
in  den  Anh.  Sätzen  112  u.  114  gesagt  sey,
mit  seiner  bisherigen  Anstellung  als  Kaplan
auch  bei  den  eigenen  gelten  solle.  245.  246.-und -
  in  der  ihr  beigefügten  Bitte  um  eine  Be=S. -
  Beweis=Verfahren.
soldungszulage.  57.  63.  64.
dax-Planck-Institut  für
            
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