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die Frage schließt sich sofort die Beurtheilung. Hierbei wird in
der Regel das Votum (die Antwort) selbst nicht vorangestellt (wie
in Relationen), sondern dasselbe erfolgt zum Schluß der Deduktion
lediglich als Resultat aus dieser. Der Grund dieses verschiedenen
Verfahrens leuchtet ein: es ist kein Zuhörercollegium da, dessen
Aufmerksamkeit von vornherein auf ein bestimmtes Ziel gerichtet
werden muß. Wenn mehrere Fragen aufgestellt sind, so wird jede
einzeln aufgestellt, erörtert und beantwortet. Die Einrichtung der
Erörterung ist die der Relationen. 3. Der Styl ist gleichfalls der
der Relation; Referent und Respondent stehen hier beide auf dem
Standpunkt der Begutachtung. Doch kann der Respondent manchmal ¬
belehrend sprechen, was dem Referenten, den ihm ebenbürtigen
Collegen gegenüber, nicht anstehen würde. 4. Die Antwort selbst
muß immer in bestimmter Fassung gehalten werden, doch natürlich
anders als in der (entscheidenden) Form des Votums und des
Tenorsentwurfs der Relation, nämlich in der eines Rathes. 5. Der
Respondent spricht in der Regel in der ersten Person. Bei öffentlichen ¬
Spruchcollegien ist es auch Sitte, in der dritten Person zu
sprechen („die Fakultät ist der Ansicht"). 6. Das Gutachten wird
geschlossen - bei Spruchcollegien manchmal mit besonders hergebrachten ¬
Schlußformeln und den —- mit Ort und Datum der Ausfertigung ¬
des Gutachtens und — bei Schlußcollegien gleichfalls
besonders hergebrachter
Unterschrift des Respondenten.