Full text: Jahrbücher des Großherzoglich Badischen Oberhofgerichts (N.F. Jg. 1 = Jg. 8. 1833 (1834))

Streit über den Heimfall eines angeblichen 
Erblehens. 
(v. Baier'sche und Dr. Ammann'sche Erben, gegen 
Großh. Fiscus. 
Der im Jahre 1826. verstorbene Landvogt von Kleinbrod 
hinterließ mehrere Güter, aber auch sehr beträchtliche Schul¬ 
den. — Auf einer dieser Besitzungen, Winterbach, haf¬ 
tete eine Schuld von 26,000 fl. mit lehnsherrlichem Consens; 
es wurden aber in öffentlicher Versteigerung daraus erlöst 
32,650 fl., mithin ein Ueberschuß von 6650 fl. über jene 
consentirte Schuld. Da v. K. ohne Leibeserben gestorben 
war, so machten auf diesen Ueberschuß Anspruch a) der 
Großh. Fiscus, weil er das Gut als heimgefallen ansah, 
und b) die Seitenverwandten des Verstorbenen. 
Aus diesen Ansprüchen entspann sich ein Prozeß beim 
Hofgerichte des Oberrheins, wo die v. K.=sche Verwandte 
resp. Erblehnserben klagend auftraten, indem sie sich darauf 
stützten, daß der Erlöß des Erblehns, wenn der Erblehns¬ 
mann Zahlungsunfähig sey, zur Bezahlung dieser Schulden 
zu verwenden sey. 
Der beklagte Großh. Fiscus setzte der Klage entgegen 
daß das Gut Winterbach kein reines Erblehen gewesen sey. 
*) Dieser Satz ist so zu verstehen, daß der Uebererlös von 
Winterbach zur Bezahlung der auf einem andern den von 
K.=schen Erben angefallenen Gute, Hahnenhof genannt, haf= 
tenden Schulden, verwendet werden sollte. 
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Max-Planck-Institut für
	        
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