Full text: Jahrbücher des Großherzoglich Badischen Oberhofgerichts (N.F. Jg. 1 = Jg. 8. 1833 (1834))

Max-Planck-Institut für 
176 
Zur Sache „Lederle gegen G. Fiscus. 
Seite 106. 
Ein Erlaß des G. Justizministerii vom 21. Juni d. J. 
Nr. 3423. erledigte jene Frage für die Zukunft, indem er 
so lautete: 
„wird das Oberhofgericht auf einen Erlaß des 
„Großh. Finanzministerii vom 4. Juni d. J. in 
„Kenntniß gesetzt, daß dasselbe die Hofdomänen¬ 
„Kammer beauftragt habe, künftig weder die aus¬ 
„schließliche Competenz des Großh. Hofgerichts zu 
„Rastadt, in allen persönlichen Forderungen gegen 
„den Großh. Fiscus, noch die Nachweisung der Ent¬ 
„hörung mehr geltend zu machen; es sey vielmehr 
„von beiden deßfallsigen Einreden Umgang zu 
„nehmen." 
3110 
im
	        
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