Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 2, H. 4 = Jg. 1818, Oct. - Dec. (1818))

939 
Begleitungs=Rescript des Königl. Finanz=Mi= 
nisteriums. 
Des Herrn Fürsten Staatskanzlers Durchlaucht ha= 
ben in einem an das Königl. Staats=Ministerium erlas= 
sene Schreiben, dessen Ausführung dem Finanz=Ministerio 
überlassen worden ist, die Verminderung der — nach der 
Cabinets=Ordre vom 1sten August v. J. an die — in 
den wieder eroberten und neuen Provinzen vorgefundenen 
Beamten zu zahlenden Wartegelder, Gehaltsentschädigun¬ 
gen oder Pensionen, durch Wiederanstellung derselben 
dringend empfohlen. Behufs der Erreichung dieses Zwe= 
ckes ist auf den Grund des gedachten Schreibens die hier 
beigefügte Jnstruction entworfen worden. 
Ew. Excellenz (Hochwohlgeboren) werden hierdurch 
aufgefordert, selbige den Regierungen Jhres Ober=Prä= 
sidial=Bezirksmit der nöthigen Weisung zuzufertigen, 
auf die Befolgung der darin gegebenen Vorschriften ge= 
nau zu halten, hiernächst aber sämmtlichen Ministerien 
und der Königl. General=Controlle die verlangte Haupt= 
Nachweisung der vorgefundenen Beamten einzureichen, 
von den — durch Anstellungen, Todesfälle u. s. w. vor= 
gekommenen Veränderungen aber den Ministerien und 
der General=Controlle gleichfalls vierteljährig eine Nach¬ 
weisung nach dem der Instruction sub B. beigefügten 
Schema einzureichen, auch gleichzeitig den übrigen Herrn 
Ober=Präsidenten die Haupt=Nachweisung mitzutheilen, 
und von den Veränderungen Nachricht zu geben. 
Die verschiedenen Ministerien, welche bei ihrer Aus= 
wahl von Subjecten zu Stellen, die sie selbst besetzen, 
oder wozu die Bestallungen von des Königs Majestät 
vollzogen werden, an keine Berücksichtigung eines Regie= 
rungs= oder Ober=Präsidial=Bezirks gebunden sind, 
werden in jedem vorkommenden Falle dem betreffenden 
Herrn Ober=Präsidenten, auf dessen Verzeichniß der neu 
Max-Planck-Institut für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer