Objekt : Duncker, J. F. L.: ¬Das Recht, aus dem Gesetz des Lebens als Leitfaden eines Gesetzbuchs entwickelt

DES  GANZEN  SYSTEMS.
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sel  zu  den  Geheimnissen  des  Rechts  wird  ein  Gesetzbuch ¬
  niemals  ein  Volksbuch  werden,  was  es
doch  seyn  soll.
Das  Recht,  es  komme  aus  der  Fremde,  oder
es  werde  in  der  Heimath  gebohren,  bleibt  sich
immer  gleich,  wenn  es  aus  seinem  Urquell,  d.  i.
aus  dem  Gesetz  des  Lebens,  geschöpft  ist.  Bringt
aber  das  fremde  Recht  Grundsätze  mit,  für  welche
Zustände  erschaffen  werden  müssen,  die  dem  Leben ¬
  fremd  sind,  ist  es  sogar  in  seinen  Grundbegriffen ¬
  mit  sich  selbst  nicht  einig,  so  müssen  diese
Grundsätze,  aber  auch  nur  diese,  entfernt,  und
die  Begriffe  berichtigt  werden,  denn  das  Recht
lälst  sich  nicht  modernisiren;  —  was  aber
dann  in  die  Stelle  tritt,  muss  dem  Leben  Stand
halten,  und  das  bewährte  Recht  lasst  uns  ja  nicht
gegen  ein  neues  vertauschen.
Das  System  muss  also  beweisen,  dass  es  keine
Einbusse  zurückläfst,  wenn  es  nicht  das  Römische ¬
  Recht,  sondern  nur  das  Römische  Unrecht,
sey  es  den  Römern  selbst  beyzumessen,  oder
aus  Missgriffen  der  Ausleger  hervorgegangen,  für
            
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