fullscreen : Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 7, H. 1 = Jg. 1823, Jan. - März (1823))

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ihrer  besten  Ueberzeugung  und  Einsicht  nach,  bei  Erwägung
aller  eintretenden  Umstände,
wie  es  Pflicht  und  Gewissen
bei  dem  von  ihnen  hierüber  zu  unterschreibenden  Eide  erfordern, -
  handeln.
Eides=Formel  der  Taxatoren,
Wir  geloben  und  schwören  einen  Eid  zu  Gott  und  auf
sein  heiliges  Wort,  daß  wir  den,  in  dieser  Feldmark  durch
den  Hagelschlag  erlittenen  Schaden,  auf  den  Breiten  und
Stücken,  so  uns  werden  angewiesen  werden,  wie  wir  solchen
finden,  und  er,  unsrer  besten  Ueberzeugung  nach,  wirklich
ist,  zu  ganz,  drei  Viertel,  halb  oder  ein  Viertel,  ein  Sechstel, -
  ein  Achtel  rc.  des  wirklichen  Ertrages  angeben,  uns  in
dieser  Angabe  durch  nichts,  es  sey  Freundschaft  oder  Feindschaft, -
  habender  oder  zu  hoffender  Vortheil,  Geschenk  oder
Gabe,  oder  wie  es  irgend  erdacht  werden  und  Namen  haden -
  möge,  irre  machen  und  verleiten  kassen,  sondern  allein
nach  Pflicht  und  Gewissen  sie  auf  die  vorbeschriebene  Art
verrichten  wollen.
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So  wahr  uns  Gott  heife  und  sein  heiliges  Wort!
Verlin,  gedruckt  bei  Friedrich  Späthen.
Max-Planck-Institut  für
            
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