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ihrer besten Ueberzeugung und Einsicht nach, bei Erwägung
aller eintretenden Umstände,
wie es Pflicht und Gewissen
bei dem von ihnen hierüber zu unterschreibenden Eide erfordern, -
handeln.
Eides=Formel der Taxatoren,
Wir geloben und schwören einen Eid zu Gott und auf
sein heiliges Wort, daß wir den, in dieser Feldmark durch
den Hagelschlag erlittenen Schaden, auf den Breiten und
Stücken, so uns werden angewiesen werden, wie wir solchen
finden, und er, unsrer besten Ueberzeugung nach, wirklich
ist, zu ganz, drei Viertel, halb oder ein Viertel, ein Sechstel, -
ein Achtel rc. des wirklichen Ertrages angeben, uns in
dieser Angabe durch nichts, es sey Freundschaft oder Feindschaft, -
habender oder zu hoffender Vortheil, Geschenk oder
Gabe, oder wie es irgend erdacht werden und Namen haden -
möge, irre machen und verleiten kassen, sondern allein
nach Pflicht und Gewissen sie auf die vorbeschriebene Art
verrichten wollen.
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So wahr uns Gott heife und sein heiliges Wort!
Verlin, gedruckt bei Friedrich Späthen.
Max-Planck-Institut für