Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 6, H. 3 = Jg. 1822, Jul. - Sept. (1822))

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„angegebenen Reise-Zwecks gesehen und diese Beweisfüh¬ 
„rung besonders dann strenge gefordert werden, wenn 
„Leute von jüngern Jahren um Reise-Pässe ansuchen, son¬ 
„dern es sind auch in jenen Fällen, wo die von den Pa߬ 
„werbern angegebenen Zwecke ihrer Reise den Aufenthalt 
„nur an einem oder einigen bestimmten Oertern des Aus¬ 
„lands nothwendig machen, dieser Ort oder, wenn es meh¬ 
„rere sind, alle in dem Paß genau bezeichnet werden, indem 
„die K. K. Gesandschaften an fremden Höfen angewiesen 
„sind, darauf zu wachen, daß die mit solchen Pässen ver= 
„sehenen Oesterreichischen Unterthanen sich nur an den be= 
„zeichneten Orten aufhalten und sich dem angegebenen Zweck 
„der Reise entsprechend verweilten, in Fällen aber, wo sie 
„die Uebertretung jener Bedingnisse bemerken, die Mitthei¬ 
„lung an die competente politische Behörde zu machen, da¬ 
„mit daß ihr Amt gegen solche Uebertreter der ihnen ge¬ 
„setzten Bedingnisse wahrnehmen können. Die Behörden 
„haben die Paßwerber, welche mit solchen beschränkten 
„Reise=Passen versehen werden, bei Einhändigung des Pas= 
„ses zu belehren, daß sie nur an dem im Passe bezeichneten 
„Orte des Auslandes und nur zu dem angegebenen Zwecke 
„sich aufzuhalten berechtigt sind." Erneuertes Verbot 
der Verfertigung und Tragung verbotener und 
verborgener Waffen, vom 21. Dezember. 
3. 
1) Bulletin des lois du Royaume de France, 
7e Série. Tome XII. contenant les lois et 
ordonnances rendues pendant le prémier sé¬ 
mestre de l'année 1821. No. 427. à 460. à 
Paris 1821. 658 S. 8. 
2) Bulletin - 
Tome XIII, rendues pendant 
le sécond sémestre de l'année 1821. à Paris 
1822. 788 S. 8. 
Zweck und innere Einrichtung dieser Gesetzsammlung 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte Bre
	        
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