Objekt : Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 6, H. 3 = Jg. 1822, Jul. - Sept. (1822))

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vom  25.  December  1818.
=  26.  Februar  1819.
enthalten  sind.  Die  Postämter  werden  hierauf  aufmerksam
gemacht,  um  sich  nach  jenen  Vorschriften  zu  achten.
Stempelung  der  Briefe.
6)  Beim  Stempeln  der  Briefe  wird  beinahe  durchgehends -
  noch  immer  nicht  mit  der  erforderlichen  Sorgfalt
verfahren.  Sehr  häufig  ist  der  Ort  oder  das  Datum,  oder
beides,  ganz  unleserlich,  wodurch  der  Zweck  jener  Anordnung -
  verfehlt  wird.  Den  Postämtern  wird,  unter  Hinweisung -
  auf  die
Circular=Verfügung  vom  23.  December  1816.
5.  December  1817.
6.  December  1819.,
hierdurch  anbefohlen:  auf  die  Brief=Stempelung  mehr  Sorgkalt -
  zu  verwenden.  Ort  und  Datum  müssen  sich  ganz  deutlich, -
  wenigstens  leserlich,  darstellen.  Für  jeden  einzelnen,
zur  Kenntniß  des  General=Postamts  gelangenden  Fall,  wo
dieser  Vorschrift  nicht  genügt  ist,  wird  das  betreffende  Postamt -
  in  Zwanzig  Silbergroschen  Strafe  genommen  werden.
Erneuerung  des  Verbots,  uneingeschriebene  Personen
mitzunehmen.
7)  Das  Mitnehmen  uneingeschriebener  Personen  ist  den
Schirrmeistern  und  Postillons  bei  schwerer  Strafe  untersagt.
Dieses  Verbot  wird  aber  fortwährend  häufig  übertreten.
Wie  höchst  nöthig  es  ist,  auf  dergleichen  Uebertretungen
aufmerksam  zu  seyn,  davon  giebt  ein  neuerer  Vorfall  den
überzeugendsten  Beweis.  Die  zur  Haft  gebrachten  Räuber,
welche  unlängst  zwischen  Erfurt  und  Sömmerda  die  Post
beraubt  haben,  haben  nämlich  vor  Gericht  folgendes  eingestanden; -
  Um  künftig  dergleichen  Beraubungen  mit  mehr
Sicherheit  vollführen  zu  können,  hätten  sie  unter  sich  die
Abrede  getroffen,  daß  einer  von  ihnen  den  Schirrmeister
und  Postillon  zu  bewegen  suchen  solle,  ihn  uneingeschrieben
aufzunehmen.  Dieser  solle  alsdann  dem  Schirrmeister  und
Postillon  Branntwein  mit  Opium  vermischt  reichen,  dadurch
beide  in  einen  festen  Schlaf  bringen,  und  dann  die  Berau=Max-Planck-Institut -
  für
            
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