330 Neuere oberstnchlerliche Erkenntnisse.
erwählter Kassier eines Vereines, welcher als solcher
von den Mitgliedern eine kleine Remuneration ber
zieht, ist kein Bediensteter derselben und steht deß-
halb nicht in ihrem Lohne. (E. v. 28. April 1873.)
§• 253. Ein Gerichtsvollzieher, welcher Je-
mand zur Zahlung der Kosten einer von ihin unbe-
fugt gemachten Zustellung durch die Drohung mit
Klagestellung der von ihm angeblich vertretenen Par-
tei und mit der Eventualität eines unverhältnißmäßig
hohen Anwachsens der Kosten nöthigt, begeht eine Er-
Pressung. (E. v. 7. Mai 1872.)
§. 263, Es ist keine Vorspiegelung einer fal-
schen Thatsache, wenn jemand, welcher den Klein-
handel betreibt, sich im Geschäftsverkehr als Kauf-
mann unterzeichnet, obgleich er die gewerbspolizei-
lichen Vorschriften nicht erfüllt und die Anmeldung
seiner Firma zürn Handelsregister unterlassen bat.
(E. v. 16. April 1872.)
Die falsche Vorspiegelung, beim Abschlüsse
eines Kaufvertrages, den Kaufpreis an einem be-
stimmten Orte zahlen zu wollen, ist nicht die Vorspie-
gelung einer falschen Thatsache. (E.v. 31. Mai 1872.)
Ein Dienstbote, welcher in der Absicht, sich ei-
nen rechtswidrigen Vortheil zu verschaffen verdingt,
den Diensteintritt auf einen bestimmten Tag zusagt
und dadurch den Dienstherrn zur Zahlung eines
Haftgeldes oder Lohnvorschusses veranlaßt, den Dienst
aber nicht antritt, begeht keinen Betrug, weil er
beim Vertragsabschlüsse keine falsche Thatsache vor-
gespiegelt, sondern den Dienstherrn nur über seine
Absicht, den Vertrag nicht erfüllen zu wollen, ge-
täuscht hat. (E. v. 28. Februar 1872.)
Bemerkung. Die bloße Absicht, eine ver-
tragsmäßig übernommene Verbindlichkeit nicht zu
erfüllen, ist noch keine Thatsache im Sinne des Ge-
setzes und es kann daher auch im Verschweigen ei-,
ner solchen rechtswidrigen Absicht bei Eingehung ei-