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e) ob die nach der vorigen Rechnung verbliebenen Reste
in die neue Rechnung gehörig übertragen sind?
k) ob die nach dem vorigen Revisions-Protocolle
gezo=
genen Defecte in die neue Rechnung richtig verein¬
nahmt sind?.
5) ob die Titel des Etats und die einzelnen Posten
Der
der Titel gehörig als Soll aufgeführt sind?-
Departements=Rath muß selbst jeden Titel im Soll¬
einkommen des currenten Jahres mit dem Etat, den
Controllbüchern der Calculatur„ und mit den Acten,
welche die Aufsicht über die Rechnungslegende Kasse
betreffen, und die derselben ertheilten Einnahme=Or¬
dres im Concepte enthalten, vergleichen und prüfen,
„ob die dieserhalb vom Calculator gemachten monitä
vollständig gegründet sind, oder was an diesen mo¬
nitis abzuändern, oder denselben noch hinzuzufügen.
Bei den Titeln, wo das Jahr hindurch keine neue
Einnahme zum Solleinkommen verzeichnet ist, muß der
Departements=Rath, wenn dies nicht schon geschehen,
für die Herbeischaffung des Attestes sorgen, daß derglei¬
chen Einnahmen nicht vorgefallen. Bei der Prüfung der
unbeständigen und veränderlichen Einnahmen, muß der
Departements=Rath darauf sehen, ob sie auch durch
gültige Beläge gerechtfertigt werden, ob keine Post über¬
gangen, und ob so viel vereinnahmt worden, als wirk=
lich eingekommen ist. Sind dergleichen Einnahmen schon
in der vorhergehenden Rechnung vorgekommen, so müs¬
sen Vergleichungen mit derselben angestellt, und es muß
untersucht werden, welche Ursachen der Ausfall, oder die
geringere Einnahme in der gegenwärtigen Rechnung be¬
wirkt haben, und dies in dem Abnahme-Protocolle be¬
merkt werden.
Die aufgeführten Einnahme-Reste muß der Depar¬
tements=Rath, so weit er es vermag, prüfen, um die
Ueberzeugung zu erhalten, ob diese Einnahme-Reste auch
in der Wirklichkeit gegründet sind. Ein wesentlicher Ge¬
sichtspunkt hierbei ist aber der, daß untersucht wird, ob
der Rechnungsführer bei der Einziehung derselben etwas
Max-Planck-Institut für