Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Reg. 1821 (1821))

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Ziegenvieh, soll nicht auf die Weide getrieben werden. 4. 849. 
Zigeuner, Führung der Familien=Register über selbige. 1. 82. 
Zimmergesellen, Instruktion zu deren Prüfung als Meister. 
3. 592. seq. 
großherzoglich Badensche Verordnung über deren Loskauf. 
Zinse, 
4. 994 - 1008. 
Zollabgaben, von Zug- und Lastthieren, welche in's Ausland 
gehen, oder von daher einkommen. 
1. 14 
deren Si= 
cherung von ausländischen, mit der Post ein= oder durch= 
gehenden Päckereien. 4. 806. seq. 
Zollämter, Haupt-, Distribution der Paßformulare und Legi= 
timationskarten durch selbige. 2. 395. 
Zollbeamte, Entrichtung der Kommunal-Prozent-Abgabe von 
selbigen. 3. 652. 
Zoll=Behörden, Pflichten derselben bei angeordneten Haussu¬ 
chungen. 1. 15. seq. 
Unterstützung derselben gegen 
Schleichhändler von Seiten der Ortsbehörden. 3. 532. 
Zoll=Defraudationen, Unterstützung der Grenz=Gendarme= 
rie und der Zollbeamten gegen selbige von Seiten der 
Ortsbehörden. 3. 532. 
Zollgefälle, deren Erhebung von den zur See ein= und ausge= 
henden Waaren. 2. 298 —307. 
Zugthiere, in's Ausland gehend oder von daher kommend, Zoll¬ 
entrichtung von selbigen. 1. 14. 
Zunft=Abgaben, auf der rechten Rheinseite, deren Erhebung. 
3. 620 seq. 
Zünfte und Innungen, noch bestehende, polizeiliche Beauf¬ 
sichtigung derselben. 4. 959. seq. 
allgemeines Gesetz 
darüber im Großherzogthume Sachsen=Weimar=Eise= 
nach. 3. 701-7 
Zunftzwang, auf der rechten Rheinseite, dessen einstweilige 
Fortdauer. 3. 620. 
Max-Planck-Institut für
	        
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