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Ziegenvieh, soll nicht auf die Weide getrieben werden. 4. 849.
Zigeuner, Führung der Familien=Register über selbige. 1. 82.
Zimmergesellen, Instruktion zu deren Prüfung als Meister.
3. 592. seq.
großherzoglich Badensche Verordnung über deren Loskauf.
Zinse,
4. 994 - 1008.
Zollabgaben, von Zug- und Lastthieren, welche in's Ausland
gehen, oder von daher einkommen.
1. 14
deren Si=
cherung von ausländischen, mit der Post ein= oder durch=
gehenden Päckereien. 4. 806. seq.
Zollämter, Haupt-, Distribution der Paßformulare und Legi=
timationskarten durch selbige. 2. 395.
Zollbeamte, Entrichtung der Kommunal-Prozent-Abgabe von
selbigen. 3. 652.
Zoll=Behörden, Pflichten derselben bei angeordneten Haussu¬
chungen. 1. 15. seq.
Unterstützung derselben gegen
Schleichhändler von Seiten der Ortsbehörden. 3. 532.
Zoll=Defraudationen, Unterstützung der Grenz=Gendarme=
rie und der Zollbeamten gegen selbige von Seiten der
Ortsbehörden. 3. 532.
Zollgefälle, deren Erhebung von den zur See ein= und ausge=
henden Waaren. 2. 298 —307.
Zugthiere, in's Ausland gehend oder von daher kommend, Zoll¬
entrichtung von selbigen. 1. 14.
Zunft=Abgaben, auf der rechten Rheinseite, deren Erhebung.
3. 620 seq.
Zünfte und Innungen, noch bestehende, polizeiliche Beauf¬
sichtigung derselben. 4. 959. seq.
allgemeines Gesetz
darüber im Großherzogthume Sachsen=Weimar=Eise=
nach. 3. 701-7
Zunftzwang, auf der rechten Rheinseite, dessen einstweilige
Fortdauer. 3. 620.
Max-Planck-Institut für