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storbener Staatsdiener, Pensions=Bewilligungen für sel=
bige im Königreiche Würtemberg. 2. 484. 509.
Wittwen=Kasse, Offizier=, Wiederaufnahme erkludirt gewese=
ner Mitglieder in selbige. 3. 697.
Wittwen-Kassen=Beiträge, deren Einziehung von verschul¬
deten Beamten. 3. 516.
Wittwen=Verpflegungs-Anstalt, allgemeine, Beitritt der
Königl. Beamten zu selbiger. 2. 293. seq.
Wollmärkte, siehe Jahrmärkte.
Wucherblumen, deren Ausrottung auf Ackerländereien. 4. 840.
Wundärzte, deren Belohnung für Rettung verunglückter Per¬
sonen. 1. 147. bis 150.
2. 413.
926. —
Kreis=,
Gehaltszahlungen an selbige in monatlichen Raten.
2. 453.
Würtemberg, Königreich, Gesetz über die Verhältnisse der Ci=
vil=Staatsdiener in selbigem. 2. 472.
3.
Zahlungs=Nachweisungen, siehe Nachweisungen.
Zahnarzneien, deren Zubereitung und Verkauf. 1. 200. bis
202. — 3. 685. seq. — von selbigen sollen keine Nieder=
lagen statt finden. 4. 971. seq.
Zahnmittel, Voglersches, dessen Verkauf. 4. 972.
Zahnpulver, Welpersches und Huflandsches, deren Verkauf.
4 971.
Zeichnungs=Materialien, deren freie Verabfolgung an die
Regierungs=Baubeamte. 3. 512.
Zeitpacht=Kontrakte über landesherrliche Nutzungen, deren
Bestätigung. 4. 785.
Zeitschriften, inländische und ausländische, deren Besorgung
durch das Berliner Zeitungs=Komtoir und durch die
Postämter in den Provinzen. 4. 822-835.
Zeitungswesen, dessen Verwaltung durch das Berliner Zei¬
tungs=Komtoir und durch die Postämter in den Provin=
zen. 4. 822-835.
Zeugeneide, Befugniß der Polizeibehörden zu deren Abnahme.
4. 899-902.
Zeugnisse, amtliche, deren Ablegung vor Gericht von Seiten
der Verwaltungsbeamten in den Rheinprovinzen. 2. 280.
4 782. seq.
Max-Planck-Institut für