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verstorbener Schullehrer, Unterstützungs-Anstalt für
Waisen
selbige im Marienwerderschen Regierungs=Bezirk. 4.
876—885.
Waisen=Versorgungs=Anstalt, Civil=, deren Errichtung
durch den Regierungsrath v. Türk in Potsdam, und Un=
terstützung derselben. 3. 519-516.
Waldweide in königlichen Forsten, Bestimmungen rück¬
sichtlich derselben bei Gemeinheitstheilungen. 4. 841.
Wanderbücher, verlorne, Verfahren rücksichtlich derselben. 2.
396. seq.
Warschauer Meßverkehr, Königl. polnische Verordnung
über selbigen. 2. 463.
Wartegelder, Quittungs=Ausstellung über deren Empfang. 2.
3. 513. seq.
282.
Wartegelds=Empfänger, kommissarisch beschäftigte, wann
ehr selbige auf ihr früheres volles Gehalt Anspruch ha¬
ben. 2. 284. seq.
auf deren Wiederanstel=
4. 730. —
lung soll vorzugsweise Bedacht genommen werden. 2. 284.
Beziehung von Präbenden / Diäten oder Remunera=
tionen von selbigen. 3. 513. bis 515.
wann ehr deren
Hinterbliebene auf
eine dreimonatliche Gnadenbewilli=
gung Anspruch haben. 3. 515.
Wasser=Polizei. 2. 447.
Wasserscheu, siehe Hundswuth.
Wege=Polizei. 1. 194. — 3. 682. — 4. 968.
Weide, siehe Waldweide.
Weinberge, Sicherung derselben vor dem Spätfrost im Früh¬
jahre. 1. 34— 41.
Weinflaschen, Verfahren bei deren polizeilichen Revisionen. 4.
954— 957.
Westindische (rbeinisch=) Kompagnie, siehe rheinisch.
Westphalen, Provinz, Landarmen= und Arbeitshaus für selbige
zu Benninghausen. 1. 116. bis 142. — 2. 405
Widersetzlichkeiten gegen die Gendarmerie, deren Be¬
strafung. 2. 391.
Windmühlen, deren Anlegung in gewisser Entfernung von der
Landstraße. 4. 953.
Wittwen, von der Offizier-Wittwenkasse exkludirt gewesener
Mitglieder, Pensionszahlung an selbige. 3. 698.
ver¬
storbener Schullehrer, Unterstützungs=Anstalt für selbige
im Marienwerderschen Regierungs=Bezirk. 4. 876. bis
885. — Sterbequartal für selbige, siehe dieses. — ver=
Max-Planck-Institut für