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Versorgungs=Tontine, Hamburger, Verbot der Theilnahme
an selbiger. 3. 578. — 4. 907.
Verträge, von den Finanz=Behörden aufgenommen und bestä=
tigt, deren gerichtliche Verlantbarung. 2. 292. — über
landesherrliche Nutzungen, deren Bestätigung. 4. 785.
Verunglückte, deren Rettung und Bewilligung von Prämien
für dieselben. 1. 147. bis 150. 172. — 2. 413. — 4. 924.
bis 927.
Verwaltungsbeamte, in den Rheinprovinzen, stehe Staats¬
diener.
Verwaltungs=Sachen, allgemeine. 1. 1. bis 9. — 2. 295. —
3. 509. — 4. 777.
Vieh, ausländisches, oder von fremden Märkten zurückgebrachtes,
ist dem Eingangszolle unterworfen. 1. 14. — zum Schlach=
ten, kleines, soll nicht durch Hunde gehetzt werden. 1.
184. — 2. 432. — 3. 681. —
verbotwidriges Hüten des=
selben. 2. 332. — gefallenes, dessen Abledern. 2. 445.
Viehmärkte, siehe Jahrmärkte.
Viehscheine, deren Ausstellung und Gebühren-Entrichtung für
selbige. 3. 621.
Vogelwild, dessen Nester und Eier därfen nicht zerstört und
ausgenommen werden. 3. 586.
Voluntair=Gerichte, auf dem rechten Rheinufer, unentgeld=
liche Lieferung der Amtsblätter an selbige. 1. 8.
Vorkaufsrecht, Ausäbung desselben durch öffentliche Behörden.
2. 289. seq.
Vorspann, dessen Gestellung
zur Beförderung der Reisen hohe | |
Monarchen. 2. 321.
3. 564.
W.
Waaren, deren Ein= und Ausführung zur See, und was dabei
rücksichtlich der zu entrichtenden Abgaben zu beobachten
ist. 2. 298. bis 307.
Verkehr mit selbigen auf den
Warschauer Messen, Königl. polnische Verordnung dar=
über. 2. 463. seq.
ausländische, Verbrauchssteuer= | |
Entrichtung von selbigen in Rußland. 2. 466. seg.
Wachtdienste, Kommunal=, Heranziehung der beurlaubten
Landwehrmannschaften zu selbigen. 3. 694. bis 696.
4. 898.
Waffen, deren Gebrauch gegen widerspenstige Schleichhändler
von Seiten der Grenzbeamten. 1. 14.
Max-Planck-Institut für