Volltext : Crome, Heinrich Wilhelm: Ueber Ackerbau, Getreidehandel, Kornsperren und Landmagazine sowol in rechtlicher als national-oeconomistischer Hinsicht

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Wege  ausländisches  Geld  ins  Jnland  gezogen  werden =
  kann,  nur  dadurch  ein  reger  Geldumlauf  im
znlande  möglich  wird,  und  der  Hildesheimische  Unterthan, ¬
  sobald  eine  Kornsperre  eintritt  und  er  im
Hannöverischen  keine  Abnehmer  seiner  Früchte  findet.
diese,  in  so  fern  er  sie  nicht  selbst  zu  consumiren
vermag,  nothwendig  wie  eine  Sache  ohne  allen  Werth
betrachten  muß.
Aus  dieser  Ursache  hat  es  mir  stets  geschienen, =
  daß  es  nicht  raͤthlich  gehandelt  sey,  die
Regierung  jenes  benachbarten  Landes  zu  sehr  durch
Kornsperren  im  hiesigen  Lande  zu  reitzen,  oder  eigentlich ¬
  sie  in  die  Nothwendigkeit  zu  setzen,  andere
Mittel  und  Wege  einzuschlagen,  um  das  Hildesheimische =
  Korn,  wo  möglich,  gänzlich  entbehren  zu
können.  Zwar  möchte  ihnen  dieses,  wie  es  mir
scheint,  allerdings  nicht  leicht  werden,  aber  was  der
Mensch  vermag,  wenn  ihn  die  Noth  zwingt,  das
lehrt  die  Geschichte  aller  Tage,  das  lehren,  in  Ruͤcksicht ¬
  des  Kornhandels,  mehrere  kornarme  Laͤnder  des
diesseitigen  Rheinufers,  welche  sonst  vom  jenseitigen
ihr  Getreide  zogen,  kuͤrzlich  aber  durch  die  dort  verfuͤgten ¬
  strengen  Kornsperren  sehr  gut  das  jenseitige
Rheinufer  entbehren  lernten,  blos  weil  sie  es  entbehren ¬
  mußten.  Es  könnte  also  auch  wol  möglich
werden,  und  es  laͤßt  sich  allerdings  als  moͤglich  denken, ¬
  daß  die  Hannoͤverischen  Lande,  theils  durch
            
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