Volltext : Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 1, H. 1 = Jg. 1817, Jan. - März (1817))

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Die  Polizei=Verfassung  oder  Theorie,  Praxis  und
Geschichte  der  Polizei  in  ihrer  allgemeinsten  Bedeutung, -
  mit  vorzüglicher  Rücksicht  auf  den  österreichischen -
  Kaiserstaat;  ein  Handbuch  für  Regierungs=Polizei= -
  und  Justiz=Beamte,  von  Johann  Konrad, -
  K.  K.  Polizei=Ober=Commissair  in
Prag.  Erster  oder  theoretischer  Theil.
Prag  1817.  230  S.  8.
„Kein  Zweig  der  Staatsmacht,  bemerkt  sehr  richtig
„der  Verfasser  in  der  Vorrede,  ist  in  unsern  Tagen  von  Layen
„und  Gelehrten  so  häufig  und  vielfältig  besprochen  und
„kein  öffentliches  Geschäft  von  den  Werkeltags=Politikern
„und  Kneip  Repräsentanten  der  Staats=Verwaltung  so  hef=„tig -
  in  Anspruch  genommen,  als  die  Polizei  und  ihre
„Wirksamkeit.  Sie  soll  Alles  thun,  was  allen  gefällt,
„und  sie  hat  alles  gethan,  was  allen  mißfällt,  sie  ist  bald
„zu  strenge,  bald  zu  gelind,  je  nachdem  sie  dort  dem
„Eigennutz  zu  nahe  tritt,  dort  den  Partheisinn  der  Leiden¬„schaft -
  zu  wenig  befriedigt."  Der  Verfasser  glaubt,  daß
der  vorzüglichste  Grund  dieser  absprechenden  und  unrichtigen -
  Urtheile  in  dem  irrigen  Begrif  von  den  Wesen
der  Polizei  und  dem  Wirkungs=Kreise  der  Polizei=Behörde -
  liege  und  daß  diese  selbst  oft  Fremdlinge  in  ihren
eigenen  Gebiete  seyn,  und  hielt  es  deshalb  rathsam,  beide
näher  zu  beleuchten.  Der  Verfasser  wird  sein  Werk  in
drei  Theilen  erscheinen  lassen;  der  vorliegende  erste  Theil
untersucht  die  Geschichte  und  die  Theorie  der  Polizei;  der
zweite  wird  die  Geschichte  der  ältern  Polizei=Verwaltung
Böhmens  und  der  dritte  den  Würkungs=Kreis  der
Stadthauptmannschaft  in  Prag  und  der  übrigen  böhmischen -
  Polizei=Behörden  entwickeln.  Wenn  gleich  der  erste
Theil  bloß  theoretisch  ist;  so  zeigt  doch  der  Verfasser  sich
als  einen  Mann,  der  nicht  bloß  theoretische  Kenntnisse
besitzt,  sondern  sein  Fach  auch  praktisch  kennt;  mit  Vergnügen -
  ist  wenigstens  Rez.  ihm  in  die  mehrsten  Untersuchungen -
  über  die  verschiedenen  Zweige  der  Polizei  und  ihre
Abtheilungs  Gründe  gefolgt.  Die  Geschichte  der  Polizei
zerfällt  in  drei  Epochen;  vorherrschender  Grundsatz  der  erstern -
  wer  Rücksicht  auf  Sicherheit;  die  zweite  verband  mit
dieser  Rücksicht  die  auf  Beförderung  der  Bequemlichkeit
des  Lebens  im  Staate  und  die  dritte  fügte  beiden  Rück=Max-Planck-Institut -
  für
            
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