Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 20, H. 3 = Jg. 1836, Jul. - Sept. (1836))

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schriftlich zur Erklärung: ob die in seinem Gewahrsam befindliche 
Uhr Eigenthum des rc. B. sei? auffordern und ihn ersuchen sollen, 
solchenfalls sie nicht an letztern, sondern an den Magistrat abzuge¬ 
ben. War auf diese Weise nicht zum Zwecke zu gelangen, so blieb 
demselben, wenn er die Uhr zum Exekutions-Objekt behalten wollte, 
nichts übrig, als seine Ansprüche darauf gerichtlich zu verfolgen, 
und auf diesem Wege die Beschlagnahme zu bewirken. Allein die¬ 
ser Weitläuftigkeit würde es nicht einmal bedurft haben, da die 
Besoldung des rc. B. sowohl, als dessen Mobiliar in dem neuen 
Wohnorte, dessen Magistrat requirirt werden konnte, noch genug 
andere Exekutions=Objekte dargeboten haben würden. Wie es da¬ 
her im vorliegenden Falle bei der von der Königl. Regierung an¬ 
geordneten Herausgabe der Uhr lediglich sein Bewenden behält, 
so möge der Magistrat in künftigen ähnlichen Fällen Sich nach 
obigen Andeutungen achten. 
Rekahne, den 2. Juli 1836. 
Der Minister des Innern und der Polizei. 
v. Rochow. 
4. 
Reskript der Königl. Ministerien des Jnnern und der 
Polizei, so wie der Finanzen, an die Königl. Regierung 
zu Potsdam, die Bestreitung der kleinen Nebenkosten 
auf gemeinschaftlichen Dienstreisen mit Subalternen= 
Beamten betreffend. 
Der Königl. Regierung wird auf Ihre Anfrage im Berichte 
vom 29. Juli d. J. erwiedert, wie die unterzeichneten Ministerien 
es bei der Bestimmung des §. 10. des Diäten- und Reisekosten¬ 
Regulativs vom 28. Juni 1825. nicht für zulässig halten können 
daß den zur Extrapost nicht berechtigten Beamten, welche mit Rä¬ 
then rc. zusammen reisen, die ihnen bei Dienstreisen mit der ordi¬ 
nairen Post zufolge der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 17. Ok¬ 
tober 1826. zustehende Vergütigung für kleine Nebenausgaben von 
5 Sgr. pro Station von 2 Meilen bei solchen gemeinschaftlichen 
Reisen gleichfalls gewährt werde. Denn diese Vergütigung ist den 
Subaltern=Beamten nur für kleine Anforderungen auf den Sta¬ 
tionen bewilligt, wenn sie mit der ordinairen Post reisen. Reisen 
sie in Begleitung eines Rathes, so hat dieser die Reisekosten und 
die kleinen Anforderungen für sich und seinen Begleiter aus der 
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