Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 20, H. 3 = Jg. 1836, Jul. - Sept. (1836))

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Ihre Beschwerde muß daher für unbegründet erachtet werden. 
Berlin, den 17. September 1836. 
Ministerium des Innern und der Polizei. 
Kahle. 
151. 
Reskript des Königl. Ministeriums des Jnnern für Ge= 
werbe=Angelegenheiten, so wie der Verwaltung für Han¬ 
del, Fabrikation und Bauwesen, an die Königl. Regie¬ 
rung zu Posen, betreffend die Luxuswagen in Beziehung 
auf gleiche Wagenspur. 
Die von der Königl. Regierung mittelst Berichts vom 10. d. 
M. angeregte Entscheidung auf die in der Angelegenheit wegen 
Einführung gleicher Wagen- und Schlittenspur gemachte Anfrage 
erfolgt nunmehr dahin, daß unter Luxuswagen wie überall, so auch 
in dortiger Provinz, alle Wagen, die nicht Acker- und Lastwagen 
sind, zu verstehen, folglich auch die dort häufig vorkommenden 
Planwagen und Britschken darunter zu begreifen sind. 
Berlin, den 25. September 1836. 
Für den Chef der Verwal= | | 
Der Minister des Innern für 
tung für Handel rc. 
Gewerbe=Angelegenheiten. 
Beuth. 
v. Brenn. 
152. 
Cirkular=Verfügung der Königl. Regierung zu Achen, 
an sämmtliche Landräthe, die Anlegung und Erhaltung 
der Kommunalwege betreffend. 
Durch das Gesetz vom 9. Ventose J. XIII. ist den Ver¬ 
waltungs-Behörden zur Pflicht gemacht, für die Erhaltung, resp. 
Wiederherstellung der alten Grenzen der Kommunalwege Sorge zu 
tragen und zugleich bestimmmt worden, daß die Kommunalwege 
wenigstens eine Breite von 19 Fuß (6 Mètres) haben sollten, 
wo dieselben aber bereits eine größere Breite hätten, diese zu er¬ 
halten sei. 
Wir beauftragen Sie daher, die Bürgermeister Ihres Kreises 
anzuweisen, die Herstellung der gesetzlichen Breite der Wege sich 
Max-Planck-Institut für
	        
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