702
Ihre Beschwerde muß daher für unbegründet erachtet werden.
Berlin, den 17. September 1836.
Ministerium des Innern und der Polizei.
Kahle.
151.
Reskript des Königl. Ministeriums des Jnnern für Ge=
werbe=Angelegenheiten, so wie der Verwaltung für Han¬
del, Fabrikation und Bauwesen, an die Königl. Regie¬
rung zu Posen, betreffend die Luxuswagen in Beziehung
auf gleiche Wagenspur.
Die von der Königl. Regierung mittelst Berichts vom 10. d.
M. angeregte Entscheidung auf die in der Angelegenheit wegen
Einführung gleicher Wagen- und Schlittenspur gemachte Anfrage
erfolgt nunmehr dahin, daß unter Luxuswagen wie überall, so auch
in dortiger Provinz, alle Wagen, die nicht Acker- und Lastwagen
sind, zu verstehen, folglich auch die dort häufig vorkommenden
Planwagen und Britschken darunter zu begreifen sind.
Berlin, den 25. September 1836.
Für den Chef der Verwal= | |
Der Minister des Innern für
tung für Handel rc.
Gewerbe=Angelegenheiten.
Beuth.
v. Brenn.
152.
Cirkular=Verfügung der Königl. Regierung zu Achen,
an sämmtliche Landräthe, die Anlegung und Erhaltung
der Kommunalwege betreffend.
Durch das Gesetz vom 9. Ventose J. XIII. ist den Ver¬
waltungs-Behörden zur Pflicht gemacht, für die Erhaltung, resp.
Wiederherstellung der alten Grenzen der Kommunalwege Sorge zu
tragen und zugleich bestimmmt worden, daß die Kommunalwege
wenigstens eine Breite von 19 Fuß (6 Mètres) haben sollten,
wo dieselben aber bereits eine größere Breite hätten, diese zu er¬
halten sei.
Wir beauftragen Sie daher, die Bürgermeister Ihres Kreises
anzuweisen, die Herstellung der gesetzlichen Breite der Wege sich
Max-Planck-Institut für