Volltext : Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 14, H. 2 = Jg. 1830, Apr. - Jun. (1830))

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ner  Gewißheit  gelangt  ist,  wie  aus  Sächsischen  Grafschaften  die
heutige  Altmark  entstand,  aus  den  Ländchen  Bellin,  Rhinow,
Ruppin,  der  Slavischen  Herrschaft  Friesack,  der  Zauche,  dem
Havellande,  dem  Ländchen  Glin,  Alt,  und  Neu=Barnim  und
Teltow  sich  das  Gebiet  der  heutigen  Mittelmark  bildete  u.  s.  w.,
wird  der  ersten  Abtheilung  hoffentlich  nicht  nur  das  Interesse  des
forschenden  Bearbeiters  der  vaterländischen  Geschichte,  sondern  der
Freunde  dieser  Wissenschaft  überhaupt  verleihen.  Ihr  folgt  eine
Anzeige  derjenigen  Städte,  Klöster,  Burgen  und  Dörfer,  die  sich
nach  dem  Zeugnisse  von  Kroniken  und  Urkunden  vor  1250  in
der  Mark  Brandenburg  befanden,  mit  einer  kurzgefaßten  Darstellung -
  dessen,  was  von  denselben  bis  zu  dem  gedachten  Zeitpunkt
berichtet  wird.  —  Manchem  ist  es  willkommen,  in  der  Geschichte
des  Vaterlandes  auch  die  Geschichte  seiner  engern  Heimath  bemerkt,
und  sich  von  dem  Ursprunge  seiner  Stadt,  seines  Dorfes  und  deren
ältesten  Begegnissen  in  Kenntniß  gesetzt  zu  sehen;  vielleicht  wird  es
auch  dem  mit  allgemeinern  Untersuchungen  beschäftigten  Geschichtsforscher -
  ein  erleichternder  Beitrag  sein,  sich  in  kurzen,  immer  diplomatisch -
  beglaubigten  Schilderungen  die  wichtigen  Gestaltungen  einzeln -
  vorüberführen  lassen  zu  können,  die  das  11te,  12te  und  13te
Jahrhundert  in  einem,  früher  von  Slaven  bewohnten  Lande  hervorrief, -
  um  in  dem  Einzelnen  schneller  das  Allgemeine  zu  finden.
So  wie  solches  sich  dem  Verfasser  ergab,  ist  es  in  der
zweiten  Abtheilung  des  angekündigten  Werkes  enthalten.  Sie  besteht -
  aus  Abhandlungen  über  den  Ursprung  und  die  Stammverschiedenheit -
  der  Bewohner  der  Mark  Brandenburg,  das  Verfahren -
  bei  der  Gründung  von  Städten  und  Dörfern,  das  Verhältniß -
  der  Markgrafen  zu  ihrem  Lande,  der  Vicegrafen,  Burggrafen,
der  Freien  und  Dienstleute  vom  Militair=,  Bauern=  und  Bürger=Stande; -
  ferner  über  das  Märkische  Land=  und  Stadt=Recht,
über  die  Gerichtsverfassung,  die  Hof,  Stadt,  Land=  und  Dorf¬Gerichte, -
  über  das  amtliche  Verhältniß  der  Landvögte,  Stadtvögte -
  und  Stadtschulzen,  mit  einer  Eintheilung  der  Mark  Brandurg -
  in  Vogteien;  und  zuletzt  aus  einer  Darstellung  der  kirchlichen -
  Verhältnisse  jener  Zeit,  worin  von  den  Diözesen  und
Archidiakonaten  der  sechs  Bisthümer,  den  geistlichen  Personen
den  Klöstern,  Pfarren,  von  dem  Vermögen  der  Kirche,  den  Lasten,
die  darauf  hafteten,  und  endlich  von  der  Gerichtsbarkeit  über
Max-Planck-Institut  für
            
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