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Erster Abschnitt.
Einheimische
etzgebung.
Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Rescript der Königl. Ministerien des Jnnern und der
Finanzen an den Königl. Regierungs-Präsidenten, Herrn
N. N. zu N., die Besoldungsabzüge bei Beurlaubun¬
gen der Civil=Beamten betreffend.
Auf die in Ew. rc. Bericht vom 18. v. M. enthaltenen
Anfragen erwiedern wir hiedurch, daß
zu 1) die in den Ministerial-Verfügungen vom 30. März
1808., 28. August 1810. (Anl. a. u. b.) und 22.
Oktbr. 1822. *), wegen Beurlaubung der Civil=Be=
amten, rücksichtlich der bei einer länger als vierwö¬
chentlichen Dauer des Urlaubs einzubehaltenden Hälfte
des Gehalts, enthaltenen Bestimmungen auch auf die
*) Jahrg. 1822. 4tes Heft, S. 845.
Annalen. Hest 11. 1829.
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